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Staatsanwaltschaft Halle
Zweimal betrogen: Rentner verliert Zehntausende Euro durch Anlagebetrug und falschen Rechtsanwalt
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Zweimal betrogen: Rentner verliert Zehntausende Euro durch Anlagebetrug und falschen Rechtsanwalt

RobinHiggins (CC0), Pixabay

Erst der Anlagebetrug, dann die nächste Falle

Der Fall aus dem Landkreis Rottal-Inn zeigt, wie schnell Menschen nach einem finanziellen Betrug erneut ins Visier von Kriminellen geraten können.

Bereits im vergangenen Jahr war der 80-Jährige Opfer eines Anlagebetrugs geworden.

Dabei verlor er nach Polizeiangaben einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag. Die genaue Schadenssumme wurde nicht veröffentlicht.

Der Rentner erstattete damals Anzeige bei der Polizei.

Doch der erhebliche finanzielle Verlust ließ ihn offenbar nicht los. In der Hoffnung, zumindest einen Teil seines Geldes zurückzubekommen, begann er im Internet nach rechtlicher Unterstützung zu suchen.

Dabei wurde er über eine Social-Media-Plattform auf einen vermeintlichen Rechtsanwalt aufmerksam.

Was zunächst wie eine Möglichkeit zur Rückforderung seines Geldes erschien, entwickelte sich zu einem weiteren Betrugsfall.

Angeblicher Anwalt versprach Hilfe und verlangte 4.000 Euro

Der vermeintliche Rechtsanwalt bot dem Rentner seine Dienste an.

Der 80-Jährige vertraute dem Angebot und überwies insgesamt 4.000 Euro.

Besonders auffällig war dabei, dass ihm im Zusammenhang mit der Zahlung auch eine Rendite in Aussicht gestellt wurde.

Das Geld sollte angeblich in eine Internetwährung investiert werden.

Damit vermischte der vermeintliche Rechtsbeistand zwei unterschiedliche Versprechen: die Unterstützung bei einem finanziellen Verlust und die Aussicht auf neue Gewinne.

Ob der angebliche Anwalt tatsächlich konkrete Schritte zur Rückholung des ursprünglich verlorenen Geldes unternahm, geht aus den veröffentlichten Polizeiangaben nicht hervor.

Fest steht jedoch, dass die geforderten Zahlungen nicht bei den zunächst überwiesenen 4.000 Euro bleiben sollten.

Weitere Geldforderungen machten den Rentner misstrauisch

Nachdem der angebliche Rechtsanwalt zusätzliche Zahlungen verlangte, wurde der Senior stutzig.

Er wandte sich erneut an die Polizei.

Die Beamten überprüften daraufhin den Internetauftritt der vermeintlichen Kanzlei.

Bereits eine erste Recherche ergab, dass die Internetseite gefälscht war.

Die angebliche Rechtsanwaltskanzlei existierte nach den Feststellungen der Polizei überhaupt nicht.

Damit bestätigte sich der Verdacht, dass der Rentner erneut an Betrüger geraten war.

Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.

Ob die Täter bereits identifiziert werden konnten oder ob Verbindungen zwischen dem ursprünglichen Anlagebetrug und dem späteren Betrug mit der falschen Kanzlei bestehen, ist bislang nicht bekannt.

Besonders perfide Masche: Betrüger nutzen die Hoffnung auf Rückzahlung

Der Fall weist Merkmale eines sogenannten Rückholbetrugs auf.

Dabei versuchen Kriminelle, Menschen zu täuschen, die bereits durch betrügerische Geldanlagen, Kryptowährungsgeschäfte oder andere Finanzgeschäfte geschädigt wurden.

Die Täter geben sich beispielsweise als Rechtsanwälte, Ermittler, Finanzexperten oder Spezialisten für die Rückführung verlorener Vermögenswerte aus.

Häufig behaupten sie, das verschwundene Geld sei bereits gefunden worden oder könne durch besondere rechtliche oder technische Verfahren zurückgeholt werden.

Für die angebliche Unterstützung verlangen sie Gebühren, Vorschüsse oder weitere Zahlungen.

Teilweise werden diese Forderungen mit angeblichen Steuern, Bearbeitungsgebühren oder notwendigen Transaktionskosten begründet.

Die versprochene Rückzahlung bleibt jedoch aus.

Stattdessen verlieren die Betroffenen zusätzliches Geld.

Im Fall des Rentners aus Bad Birnbach wurde die angebliche Hilfe sogar mit einer Investition in eine Internetwährung verbunden.

Das hätte ein deutliches Warnsignal sein können, denn die rechtliche Durchsetzung möglicher Rückzahlungsansprüche ist etwas anderes als eine neue Geldanlage mit Renditeversprechen.

Warum bereits geschädigte Anleger besonders gefährdet sind

Wer durch einen Anlagebetrug größere Summen verloren hat, befindet sich häufig in einer schwierigen Situation.

Neben dem wirtschaftlichen Schaden können Unsicherheit, Ärger und die Hoffnung auf eine Rückzahlung eine erhebliche Rolle spielen.

Genau an dieser Stelle setzen Rückholbetrüger an.

Sie präsentieren sich als professionelle Helfer und vermitteln den Eindruck, über besondere Kontakte oder Möglichkeiten zur Wiederbeschaffung des Geldes zu verfügen.

Eine professionell gestaltete Internetseite kann dabei Seriosität vortäuschen.

Auch vermeintliche Kanzleinamen, erfundene Mitarbeiterprofile oder gefälschte Dokumente können eingesetzt werden.

Dass eine Internetseite überzeugend aussieht, ist jedoch kein Nachweis dafür, dass die dahinterstehende Kanzlei tatsächlich existiert.

Ebenso wenig belegt ein Profil in sozialen Netzwerken eine anwaltliche Zulassung.

Gefälschte Kanzleien im Internet: So funktioniert die Täuschung

Für Verbraucher ist es nicht immer leicht, eine gefälschte Kanzlei auf den ersten Blick zu erkennen.

Betrüger können echte Namen missbrauchen, erfundene Kanzleiadressen angeben oder Internetauftritte gestalten, die professionellen Rechtsdienstleistern ähneln.

Besonders kritisch sind Angebote, die eine schnelle und sichere Rückholung verlorener Gelder versprechen.

Auch die Aufforderung, Geld in Kryptowährungen einzuzahlen, sollte bei einer angeblichen Rechtsberatung sorgfältig hinterfragt werden.

In Deutschland lässt sich die Zulassung von Rechtsanwälten grundsätzlich über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis überprüfen.

Dort können Verbraucher feststellen, ob eine Person tatsächlich als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Wichtig ist außerdem, die Kontaktdaten unabhängig zu überprüfen und nicht ausschließlich die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu verwenden, die ein vermeintlicher Rechtsbeistand selbst mitteilt.

Eine tatsächliche anwaltliche Zulassung allein garantiert allerdings noch keinen Erfolg bei der Rückforderung verlorener Gelder.

Vorsicht bei angeblich garantierter Rückholung von Anlageverlusten

Bei betrügerischen Online-Geldanlagen ist die Wiederbeschaffung verlorener Beträge häufig schwierig.

Das gilt insbesondere dann, wenn Geld über internationale Konten weitergeleitet oder in Kryptowährungen umgewandelt wurde.

Zwar können Ermittlungen, die Sicherung von Vermögenswerten oder zivilrechtliche Maßnahmen unter bestimmten Umständen zu einer Rückzahlung führen.

Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Wer behauptet, bereits verlorenes Geld könne gegen eine zusätzliche Vorauszahlung sicher zurückgeholt werden, sollte deshalb besonders kritisch überprüft werden.

Das gilt erst recht, wenn die angebliche Rückholung an eine weitere Investition gekoppelt wird.

Genau diese Verbindung spielte im aktuellen Fall aus Niederbayern eine Rolle.

Was Betroffene nach einem Anlagebetrug beachten sollten

Nach einem mutmaßlichen Anlagebetrug ist es wichtig, vorhandene Beweise zu sichern.

Dazu gehören Zahlungsbelege, Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe, Internetadressen und mögliche Vertragsunterlagen.

Auch die Namen und Kontaktdaten der beteiligten Personen können für spätere Ermittlungen relevant sein.

Betroffene können sich an die Polizei wenden und ihre Bank beziehungsweise den genutzten Zahlungsdienstleister über den Vorfall informieren.

Ob eine Überweisung zurückgerufen oder eine Zahlung auf anderem Weg angefochten werden kann, hängt von der Zahlungsart und den konkreten Umständen ab.

Besonders wichtig ist, auf weitere Zahlungsaufforderungen unbekannter Personen nicht vorschnell einzugehen.

Das gilt auch dann, wenn diese behaupten, im Auftrag einer Behörde, einer Kanzlei oder einer Finanzaufsicht zu handeln.

Eine unabhängige Überprüfung kann verhindern, dass auf den ersten finanziellen Schaden ein zweiter folgt.

Polizei ermittelt nach erneutem Betrug

Im aktuellen Fall bemerkte der 80-Jährige den möglichen Betrug erst, als der angebliche Rechtsanwalt weitere Zahlungen verlangte.

Die anschließende Überprüfung durch die Polizei brachte schnell Klarheit: Die Kanzlei existierte nicht.

Der Mann hatte damit nach dem ursprünglichen Anlagebetrug erneut Geld an Kriminelle verloren.

Der zusätzliche Schaden beläuft sich auf 4.000 Euro.

Zusammen mit dem bereits im vergangenen Jahr verlorenen mittleren fünfstelligen Betrag ist dem Rentner ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

Weitere Einzelheiten zu den Tätern oder zum bisherigen Ermittlungsstand wurden nicht veröffentlicht.

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