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Insolvenzantrag der Melorin Boulangerie GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Hamburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67c IN 51/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Melorin Boulangerie GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 15.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 188697.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Grundlage ist § 26 Abs. 1 InsO. Es wird dann kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für die Gesellschaft kann das in der Regel weitere rechtliche Folgen haben. Häufig wird der Vorgang im Handelsregister nachvollzogen; danach kommt es typischerweise zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Gläubiger bedeutet das meist, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen und die Aussichten auf eine Befriedigung oft gering sind.

Betroffene Gläubiger und Kunden

Wer noch offene Forderungen gegen die Melorin Boulangerie GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig sichern. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls Belege aufbewahren und prüfen, ob und in welcher Form Ansprüche noch geltend gemacht werden können.

Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gibt es keine Verteilung über einen Insolvenzverwalter. Betroffene müssen daher ihre Rechte gegebenenfalls selbst weiterverfolgen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Unterlagen geordnet ablegen, Fristen im Blick behalten und offene Ansprüche schriftlich dokumentieren. Wer Unsicherheiten hat, kann sich an eine Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsberatung wenden. Wichtig ist vor allem, Belege nicht wegzuwerfen und mögliche Ansprüche zügig zu prüfen.

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