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ELSTER-Steuererstattung 2025: Betrüger verschicken gefälschte E-Mails und verlangen Bank- und Kreditkartendaten

FuchZ23 (CC0), Pixabay

Gefälschte Steuererstattung soll Verbraucher in die Falle locken

Steuererstattungen sind für viele Menschen eine willkommene Nachricht. Genau diese Erwartung nutzen Betrüger aus, um an sensible Finanzdaten zu gelangen.

Am 15. Oktober 2026 wird vor einer betrügerischen E-Mail gewarnt, die den Eindruck erweckt, dass über das Steuerportal ELSTER eine Rückzahlung für das Steuerjahr 2025 bestätigt worden sei.

Der Betreff lautet:

„AW: Ihr Steuerbescheid 2025 – Erstattung bestätigt“

Die Formulierung vermittelt den Eindruck, dass bereits ein Steuerbescheid vorliegt und die Erstattung grundsätzlich bewilligt wurde.

Das vorangestellte „AW:“ kann zusätzlich den Anschein einer bereits bestehenden E-Mail-Korrespondenz erwecken.

Empfänger sollen glauben, dass lediglich noch ein letzter Schritt erforderlich sei, damit das Geld ausgezahlt werden kann.

Tatsächlich zielt die Nachricht darauf ab, persönliche Zahlungsinformationen abzugreifen.

Betrüger verlangen Bank- und Kartendaten

Im Mittelpunkt der Phishing-Mail steht die Aufforderung, Bank- und Kartendaten über einen enthaltenen Link zu bestätigen.

Angeblich sei diese Bestätigung notwendig, damit die Steuererstattung bearbeitet und ausgezahlt werden könne.

Die Empfänger sollen dafür eine verlinkte Internetseite aufrufen und dort sensible Daten eingeben.

Besonders auffällig ist die Aufforderung, Kartendaten preiszugeben und eine zusätzliche Freigabe zu erteilen.

Bei einer regulären Steuererstattung besteht kein Anlass, über einen Link aus einer unaufgefordert erhaltenen E-Mail Kreditkarteninformationen einzugeben oder eine Kartenzahlung zu autorisieren.

Gerade solche Anforderungen sind ein deutliches Warnsignal.

Die Täter versuchen offenbar, das Vertrauen in die staatliche Steuerverwaltung auszunutzen, um Informationen zu erhalten, die für einen finanziellen Missbrauch verwendet werden könnten.

Frist bis zum 25. Oktober 2026 soll Druck erzeugen

Ein weiteres auffälliges Merkmal ist die gesetzte Frist.

Die Empfänger werden aufgefordert, ihre Angaben bis zum 25. Oktober 2026 zu bestätigen.

Andernfalls, so die Behauptung in der E-Mail, könne die Erstattung nicht bearbeitet werden.

Diese Formulierung soll Zeitdruck erzeugen.

Wer glaubt, eine bereits zugesagte Steuererstattung verlieren zu können, reagiert möglicherweise schneller und überprüft die Nachricht weniger sorgfältig.

Derartige Fristen sind eine verbreitete Methode bei Phishing-Angriffen.

Die Täter verbinden eine vermeintlich positive Nachricht – die Aussicht auf eine Geldzahlung – mit der Drohung, diesen Vorteil bei Untätigkeit zu verlieren.

Damit sollen Empfänger zu einer unüberlegten Handlung bewegt werden.

Woran sich die gefälschte ELSTER-Nachricht erkennen lässt

Die aktuelle Betrugsmasche weist mehrere typische Phishing-Merkmale auf.

Dazu gehört zunächst eine unpersönliche Anrede. Seriöse behördliche Schreiben enthalten in der Regel Angaben, anhand derer sich der Vorgang konkret zuordnen lässt.

Auch eine ungewöhnliche oder unseriös wirkende Absenderadresse ist ein Warnsignal.

Allerdings sollten Verbraucher beachten, dass selbst eine scheinbar vertrauenswürdige Absenderanzeige keine ausreichende Echtheitsgarantie darstellt.

Besonders kritisch ist die Aufforderung, über einen Link vertrauliche Bank- oder Kartendaten zu übermitteln.

Hinzu kommen die kurze Frist und die Behauptung, die Auszahlung könne andernfalls nicht erfolgen.

Die Kombination dieser Merkmale spricht deutlich für einen Betrugsversuch.

Warum die Täter den Namen ELSTER verwenden

ELSTER ist das elektronische Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung.

Viele Bürger nutzen den Dienst, um ihre Einkommensteuererklärung einzureichen, Steuerdaten abzurufen oder mit der Finanzverwaltung elektronisch zu kommunizieren.

Gerade deshalb eignet sich der bekannte Name aus Sicht von Betrügern dazu, einer gefälschten Nachricht Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Empfänger könnten annehmen, dass die E-Mail tatsächlich im Zusammenhang mit einer abgegebenen Steuererklärung steht.

Besonders gefährdet sind Personen, die gerade auf einen Steuerbescheid oder eine mögliche Rückzahlung warten.

Eine zeitlich passende Nachricht kann dann auf den ersten Blick plausibel wirken.

Die Verwendung des Namens ELSTER bedeutet jedoch keineswegs, dass die Nachricht tatsächlich von der Finanzverwaltung stammt.

So sollten Empfänger reagieren

Wer eine entsprechende E-Mail erhält, sollte den enthaltenen Link nicht anklicken und keine Bank- oder Kartendaten eingeben.

Auch auf die Nachricht zu antworten, ist nicht erforderlich.

Die verdächtige E-Mail sollte als Spam beziehungsweise Phishing markiert und anschließend gelöscht werden.

Wer ein ELSTER-Konto besitzt und überprüfen möchte, ob tatsächlich neue Informationen vorliegen, sollte das Steuerportal ausschließlich über die selbst eingegebene bekannte Internetadresse oder die offizielle Anwendung aufrufen.

Die offizielle Internetseite lautet:

https://www.elster.de

Wichtig ist, die Internetadresse selbst aufzurufen und nicht dem Link aus der verdächtigen E-Mail zu folgen.

Wer unsicher ist, ob eine Steuererstattung tatsächlich bewilligt wurde, kann außerdem die vorhandenen Steuerunterlagen prüfen oder das zuständige Finanzamt über unabhängig ermittelte Kontaktdaten erreichen.

Was tun, wenn bereits Kartendaten eingegeben wurden?

Besonders dringlich wird die Situation, wenn Empfänger den Link bereits geöffnet und sensible Informationen übermittelt haben.

Wer Kartendaten eingegeben hat, sollte unverzüglich Kontakt mit der kartenausgebenden Bank aufnehmen.

Dabei sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Daten möglicherweise auf einer betrügerischen Internetseite eingegeben wurden.

Die Bank kann prüfen, ob eine Sperrung der Karte oder weitere Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Wurde zusätzlich eine Zahlung oder Transaktion freigegeben, sollte der Vorfall sofort gemeldet werden.

Denn eine Freigabe kann unter Umständen dazu führen, dass eine nicht beabsichtigte Zahlung ausgelöst wird.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein finanzieller Schaden erstattet werden kann, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Eine pauschale Zusage, dass die Bank sämtliche Verluste übernimmt, wäre deshalb nicht gerechtfertigt.

Auch Zugangsdaten können gefährdet sein

Nicht nur Bank- und Kartendaten können Ziel solcher Angriffe sein.

Gefälschte Internetseiten können auch versuchen, Zugangsdaten für Online-Konten oder andere persönliche Informationen zu erlangen.

Wer auf einer verdächtigen Seite ein Passwort eingegeben hat, sollte dieses umgehend über den echten Dienst ändern.

Wird dasselbe Passwort auch für andere Konten verwendet, sollten diese ebenfalls abgesichert werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, vorhandene Möglichkeiten zur Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen.

Wichtig ist auch, ungewöhnliche Kontobewegungen und Sicherheitsmeldungen der eigenen Bank aufmerksam zu verfolgen.

Betrüger setzen auf Vertrauen und Zeitdruck

Die aktuelle Phishing-Mail kombiniert mehrere psychologische Methoden.

Zunächst wird mit einer angeblichen Steuererstattung eine positive Erwartung geweckt.

Anschließend wird behauptet, dass die Auszahlung nur nach einer zusätzlichen Bestätigung erfolgen könne.

Schließlich wird eine Frist gesetzt, nach deren Ablauf die Erstattung angeblich nicht mehr bearbeitet werden könne.

Diese Kombination soll die Empfänger dazu bringen, möglichst schnell zu handeln.

Gerade deshalb ist es wichtig, unerwartete Zahlungsankündigungen kritisch zu überprüfen.

Eine echte Steuererstattung sollte nicht davon abhängig gemacht werden, dass Verbraucher über einen unbekannten E-Mail-Link ihre vollständigen Kartendaten preisgeben.

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