Das Insolvenzgericht Potsdam hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 660 IN 181/26 am 14.10.2026 um 12.00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Leef Blattwerk GmbH angeordnet. Die Firma hat ihren Sitz in Potsdam; als Registerangabe ist Potsdam, HRB 36413P genannt.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Bekanntmachung ist eine Mitteilung über Sicherungsmaßnahmen im Sinne der Insolvenzordnung. Das heißt: Noch ist damit nicht das Insolvenzverfahren selbst eröffnet, aber das Gericht hat bereits Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern. Nach dem Text wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Solche Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte vor einer Entscheidung über den Insolvenzantrag unkontrolliert verschoben oder vermindert werden.
Für Außenstehende ist wichtig: Mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung bleibt das Unternehmen nicht einfach unberührt. Bestimmte Verfügungen über Vermögen können nur noch unter den Bedingungen erfolgen, die das Gericht festgelegt hat. Die genaue Wirkung ergibt sich aus dem gerichtlichen Beschluss und den Regeln der Insolvenzordnung.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Kunden kann eine solche Bekanntmachung bedeuten, dass Zahlungen, offene Lieferungen oder bereits beauftragte Leistungen sorgfältig geprüft werden müssen. Wer noch Ansprüche gegen die Leef Blattwerk GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Für Gläubiger ist die Anordnung ein Hinweis darauf, dass die Vermögenslage rechtlich gesichert wird und Forderungen im weiteren Verfahren eine Rolle spielen können.
Wichtig ist auch: Die Bekanntmachung sagt nur, dass auf Antrag der Schuldnerin ein Verfahren über das eigene Vermögen betrieben wird und das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat. Sie enthält keine Angaben zu Ursachen, zur wirtschaftlichen Lage oder zu möglichen Aussichten des Unternehmens. Solche Schlüsse lassen sich aus dem Text nicht ziehen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Verfahren in der Sicherungsphase zu begleiten und die Masse zu sichern. Für Betroffene kann er ein wichtiger Ansprechpartner sein, wenn es um die weitere Abwicklung und um Fragen zu bestehenden Forderungen geht.
Die Bekanntmachung nennt als Sitz der Schuldnerin Potsdam und als Datum der Veröffentlichung den 14.10.2026. Mehr ergibt sich aus dem Text nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege prüfen und nichts vorschnell vernichten. Wer Forderungen gegen die Leef Blattwerk GmbH hat, sollte die Unterlagen vollständig sichern und weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts abwarten. Bei Unsicherheit kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.