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HirePolska GmbH – Sicherungsmaßnahmen

{„title“:“Magdeburg: Gericht ordnet vorläufige Verwaltung bei HirePolska GmbH an“,“content“:“

Das Insolvenzgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HirePolska GmbH mit Aktenzeichen 340 IN 454/26 (381) am 14.10.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist das Unternehmen mit Sitz in Magdeburg, Schwiesaustraße 11, 39124 Magdeburg. Zuständig ist das Amtsgericht Magdeburg. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, STAPPER I JACOBI I SCHÄDLICH Rechtsanwälte – Part., Hegelstr. 39, 39104 Magdeburg, bestellt.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung soll das Vermögen des Unternehmens vor weiteren Veränderungen geschützt werden. Nach der Bekanntmachung ist der Antragstellerin jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Vermögen entscheiden, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter beteiligt ist.

Außerdem werden die Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Für Außenstehende heißt das: Wer der HirePolska GmbH noch Geld schuldet, soll Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst leisten, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter, soweit die Bekanntmachung dies vorgibt.

Was das für Kunden und Gläubiger heißen kann

Für Kunden, Vertragspartner und andere Gläubiger ist eine solche Bekanntmachung ein deutliches Warnsignal. Sie zeigt, dass das Gericht das Vermögen der Schuldnerin sichern will. Forderungen oder offene Rechnungen können dadurch nicht einfach wie gewohnt beglichen oder ausgeführt werden. Wer mit der HirePolska GmbH Verträge hat oder noch Geld von ihr erwartet, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Die Bekanntmachung enthält keine Aussage darüber, ob das Unternehmen später fortgeführt, abgewickelt oder anders behandelt wird. Sie beschreibt nur die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im laufenden Insolvenzantragsverfahren. Für Betroffene ist deshalb wichtig, zunächst die gerichtlichen Vorgaben zu beachten und keine eigenmächtigen Schritte zu unternehmen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten laufende Zahlungen und Forderungen prüfen und sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, wenn sie von dem Verfahren betroffen sind. Wer noch Unterlagen, Rechnungen oder Vertragsbelege hat, sollte diese geordnet bereithalten. Für Gläubiger kann es sinnvoll sein, weitere gerichtliche Mitteilungen abzuwarten und Fristen genau zu beachten.

Die Bekanntmachung wurde am 14.10.2026 veröffentlicht und bezieht sich auf das Insolvenzantragsverfahren der HirePolska GmbH vor dem Insolvenzgericht Magdeburg unter dem Aktenzeichen 340 IN 454/26 (381).

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