Das Amtsgericht Bochum hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18099 eingetragenen BAUKO UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Witten mit Beschluss vom 13.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 14.10.2026. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 80 IN 703/26.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass es keinen Insolvenzverwalter gibt und keine geordnete Verteilung von Vermögenswerten über ein eröffnetes Verfahren stattfindet.
In solchen Fällen wird die Gesellschaft üblicherweise im Handelsregister vermerkt, später folgt oft die Auflösung und danach die Löschung. Gläubiger müssen ihre Forderungen dann selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Zahlungen zu erhalten, sind meist gering.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Für offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine ist das eine schwierige Lage. Wer noch Ansprüche gegen die BAUKO UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern, also Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr aufbewahren. Wichtig ist auch, Fristen und Mahnungen im Blick zu behalten.
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gibt es keine zentrale Stelle im Verfahren, die Ansprüche geordnet sammelt und verteilt. Betroffene müssen deshalb ihre Rechte grundsätzlich selbst prüfen und gegebenenfalls auf anderem Weg verfolgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer von der Entscheidung betroffen ist, sollte alle Belege vollständig sichern und den eigenen Anspruch genau dokumentieren. Bei größeren Beträgen oder unklaren Vertragslagen kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen. Das gilt besonders dann, wenn noch offene Leistungen, Vorauszahlungen oder Gutscheine im Raum stehen.