Das Insolvenzgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Seckin Markt GmbH mit Sitz in Essen abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung erfolgte die Abweisung durch Beschluss vom 13.10.2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 165 IN 230/25. Die Veröffentlichung datiert vom 14.10.2026.
Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverfahren durchgeführt und kein Insolvenzverwalter bestellt.
Für Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Eine geordnete Verteilung von Vermögen an die Gläubiger findet dann in der Regel nicht statt. Wer noch offene Forderungen gegen das Unternehmen hat, muss diese grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind in solchen Fällen meist gering.
Folgen für das Unternehmen
Nach einer Abweisung mangels Masse kommt es typischerweise zu weiteren registerrechtlichen Schritten. Dazu gehört die Eintragung im Handelsregister. In der Regel führt die Abweisung außerdem zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Die Bekanntmachung selbst nennt die Seckin Markt GmbH als im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35802 eingetragen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen, offene Leistungen oder Gutscheine gegenüber der Seckin Markt GmbH hat, sollte vorhandene Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche weitere Schritte zu prüfen.
Wichtig ist: Durch die Abweisung mangels Masse gibt es kein reguläres Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter. Betroffene müssen daher selbst prüfen, welche Ansprüche sie noch haben und wie diese geltend gemacht werden können.