Mehr als 21 Millionen Euro Bilanzsumme – aber praktisch kein Eigenkapital
Die Bürgerwindpark OeKO II GmbH & Co. KG hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ahlerstedt und ist beim Amtsgericht Tostedt unter der Handelsregisternummer HRA 202167 eingetragen.
Die Bilanzsumme belief sich zum 31. Dezember 2025 auf 21.672.870,35 Euro. Im Vorjahr hatte sie noch 23.752.869,74 Euro betragen.
Damit verringerte sich das Bilanzvolumen um 2.079.999,39 Euro beziehungsweise rund 8,8 Prozent.
Ein solcher Rückgang ist bei einer anlagenintensiven Windparkgesellschaft nicht automatisch problematisch. Windenergieanlagen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Gleichzeitig können Kredite planmäßig zurückgeführt werden.
Bei der Bürgerwindpark OeKO II fällt jedoch ein Punkt besonders ins Gewicht: Das ausgewiesene Eigenkapital ist im Verhältnis zur Bilanzsumme verschwindend gering.
Eigenkapitalquote von nur 0,024 Prozent
Zum Jahresende 2025 weist die Gesellschaft Eigenkapital von lediglich 5.112,92 Euro aus.
Der Betrag entspricht exakt dem Vorjahreswert.
Bei einer Bilanzsumme von rund 21,67 Millionen Euro ergibt sich daraus eine Eigenkapitalquote von etwa 0,024 Prozent.
Das bedeutet: Auf jeweils 100.000 Euro bilanziertes Vermögen entfallen rechnerisch nur rund 24 Euro ausgewiesenes Eigenkapital.
Diese Größenordnung ist außergewöhnlich niedrig.
Eigenkapital dient grundsätzlich als finanzieller Risikopuffer. Es kann Verluste auffangen, ohne dass sich dadurch unmittelbar die Verpflichtungen gegenüber Gläubigern erhöhen.
Bei einer derart geringen bilanziellen Eigenkapitalbasis können bereits vergleichsweise kleine negative Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die Kapitalstruktur haben.
Allerdings muss die Situation einer Kommanditgesellschaft differenziert betrachtet werden. Die bilanzielle Darstellung der Kapitalkonten, gesellschaftsvertragliche Regelungen und mögliche Finanzierungszusagen können die wirtschaftliche Beurteilung beeinflussen.
Hinzu kommt, dass der Abschluss einen qualifizierten Rangrücktritt für bestimmte Verbindlichkeiten ausweist.
Die geringe Eigenkapitalquote ist ein ernst zu nehmender Risikohinweis. Sie beweist für sich genommen aber weder Zahlungsunfähigkeit noch eine insolvenzrechtliche Überschuldung.
Verbindlichkeiten von 21,25 Millionen Euro
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich zum Jahresende 2025 auf 21.247.766,46 Euro.
Im Vorjahr waren es noch 23.186.047,55 Euro.
Damit wurden die bilanzierten Verbindlichkeiten um 1.938.281,09 Euro beziehungsweise rund 8,4 Prozent reduziert.
Dieser Rückgang ist zunächst positiv zu bewerten.
Allerdings lässt sich aus der Bilanz allein nicht feststellen, welche konkreten Finanzierungsverbindlichkeiten zurückgeführt wurden und ob dies ausschließlich durch laufende Erträge geschah.
Eine Kapitalflussrechnung liegt in den vorliegenden Unterlagen nicht vor.
Trotz der Verringerung bleibt die absolute Verschuldung erheblich.
Die Verbindlichkeiten entsprechen rund 98 Prozent der Bilanzsumme.
Zusammen mit den Rückstellungen liegt der Anteil der bilanzierten Verpflichtungen sogar bei rund 99,98 Prozent.
Damit wird das Vermögen nahezu vollständig durch Fremdmittel und Rückstellungen finanziert.
Für eine langfristig ausgerichtete Windparkgesellschaft ist deshalb besonders wichtig, dass die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlagen zuverlässig ausreichen, um laufende Kosten, Zinsen und Tilgungen zu decken.
Kurzfristige Verbindlichkeiten steigen auf über vier Millionen Euro
Zum 31. Dezember 2025 weist die Gesellschaft Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 4.066.238,46 Euro aus.
Im Vorjahr waren es 3.759.857,55 Euro.
Damit erhöhte sich dieser Betrag um 306.380,91 Euro beziehungsweise rund 8,1 Prozent.
Während die Gesamtverbindlichkeiten sanken, nahmen die kurzfristig fälligen Verpflichtungen zu.
Die ausgewiesenen Bankguthaben betragen rund 2,42 Millionen Euro.
Sie liegen damit um etwa 1,64 Millionen Euro unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Allerdings wäre es fachlich nicht korrekt, daraus unmittelbar eine Liquiditätslücke oder Zahlungsunfähigkeit abzuleiten.
Die Gesellschaft verfügt zusätzlich über Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Außerdem können im laufenden Geschäftsjahr neue Einnahmen entstehen.
Entscheidend ist, wann die einzelnen Verpflichtungen tatsächlich fällig werden und welche Zahlungsmittel zu diesen Zeitpunkten verfügbar sind.
Eine entsprechende Liquiditätsplanung enthält der veröffentlichte Abschluss nicht.
Bankguthaben steigen auf 2,42 Millionen Euro
Positiv ist die Entwicklung der liquiden Mittel.
Zum Jahresende 2024 verfügte die Gesellschaft über Bankguthaben und sonstige ausgewiesene Zahlungsmittel von 2.107.056,15 Euro.
Ein Jahr später waren es 2.422.394,42 Euro.
Das entspricht einem Anstieg um 315.338,27 Euro beziehungsweise rund 15 Prozent.
Der höhere Zahlungsmittelbestand verbessert grundsätzlich die finanzielle Ausgangslage.
Allerdings kann aus dem Bankbestand allein nicht abgeleitet werden, welcher Betrag uneingeschränkt verfügbar ist.
Im Anhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindlichkeiten in Höhe von 17.506.190 Euro durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Welche konkreten Vermögenswerte und Rechte als Sicherheiten dienen, wird in den vorliegenden Angaben nicht näher erläutert.
Für die Beurteilung der frei verfügbaren Liquidität wäre deshalb wichtig zu wissen, ob und in welchem Umfang Bankkonten, Forderungen oder andere Vermögenspositionen Sicherungsrechten unterliegen.
Mehr als 17,5 Millionen Euro besicherte Verbindlichkeiten
Nach Angaben des Unternehmens sind bilanzierte Verbindlichkeiten in Höhe von 17.506.190 Euro durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Das entspricht rund 82,4 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten.
Eine solche Besicherung ist bei langfristig finanzierten Windenergieprojekten nicht ungewöhnlich.
Kreditgeber verlangen häufig Sicherheiten, um das Risiko ihrer Finanzierung zu begrenzen.
Welche Sicherheiten bei der Bürgerwindpark OeKO II konkret vereinbart wurden, geht aus dem veröffentlichten Abschluss allerdings nicht hervor.
Für die wirtschaftliche Bewertung ist das relevant.
Denn die Besicherung kann beeinflussen, welche Vermögenswerte im Fall finanzieller Schwierigkeiten vorrangig zur Befriedigung bestimmter Gläubiger zur Verfügung stehen.
Aus dem Bestehen von Sicherheiten lässt sich jedoch kein Hinweis auf eine bereits eingetretene Krise ableiten.
Langfristige Verbindlichkeiten sinken deutlich
Zum Jahresende 2025 betrugen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.261.528 Euro.
Im Vorjahr waren es noch 17.506.190 Euro.
Das entspricht einer Verringerung um 2.244.662 Euro.
Auch die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gingen zurück.
Sie sanken von 9.353.832 Euro auf 7.384.600 Euro.
Damit wurden langfristige Verpflichtungen in erheblichem Umfang reduziert beziehungsweise rückten aufgrund des Zeitablaufs in kürzere Restlaufzeitklassen.
Welche Anteile auf tatsächliche Tilgungen und welche auf Veränderungen der Restlaufzeiten entfallen, lässt sich aus den veröffentlichten Zahlen nicht vollständig erkennen.
Bemerkenswert ist außerdem eine rechnerische Besonderheit der Bilanzangaben.
Die ausgewiesenen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 4.066.238,46 Euro und die Verbindlichkeiten mit mehr als einem Jahr Restlaufzeit von 15.261.528 Euro ergeben zusammen 19.327.766,46 Euro.
Die gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten betragen jedoch 21.247.766,46 Euro.
Es verbleibt eine Differenz von exakt 1.920.000 Euro.
Diese Summe entspricht dem im Anhang genannten Betrag, für den ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt wurde.
Die Übereinstimmung ist auffällig.
Aus dem Abschluss geht jedoch nicht ausdrücklich hervor, warum dieser Betrag in den beiden genannten Restlaufzeitangaben nicht enthalten ist.
Hier besteht Erläuterungsbedarf hinsichtlich der Darstellung und Fälligkeit der nachrangigen Verbindlichkeiten.
Rangrücktritt über 1,92 Millionen Euro – was bedeutet das?
Ein besonders wichtiger Hinweis findet sich im Anhang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Dort wird erklärt, dass für Verbindlichkeiten gegenüber der Bürgerwindpark OeKO GmbH & Co. KG in Höhe von 1.920.000 Euro ein qualifizierter Rangrücktritt einschließlich Zinsen vereinbart wurde.
Ein qualifizierter Rangrücktritt kann für die insolvenzrechtliche Beurteilung einer Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein.
Vereinfacht gesagt erklärt ein Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen, mit seinem Rückzahlungsanspruch hinter andere Gläubiger zurückzutreten.
Je nach konkreter Vertragsgestaltung kann dies dazu beitragen, dass die betreffende Forderung bei der Prüfung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung nicht wie eine gewöhnliche Verbindlichkeit berücksichtigt werden muss.
Entscheidend ist jedoch der genaue Inhalt der Vereinbarung.
Nicht jeder Rangrücktritt entfaltet dieselben rechtlichen Wirkungen.
Der veröffentlichte Abschluss enthält lediglich die Angabe, dass ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt wurde.
Der Wortlaut der Vereinbarung ist nicht beigefügt.
Deshalb lässt sich ihre konkrete rechtliche Tragweite nicht abschließend beurteilen.
Wichtig ist außerdem: Ein Rangrücktritt bedeutet nicht automatisch, dass die betreffende Verbindlichkeit erlassen wurde.
Die Forderung kann grundsätzlich fortbestehen, auch wenn ihre Durchsetzbarkeit eingeschränkt ist.
Unterschiedliche Angaben zu Gesellschafterverbindlichkeiten
Der Jahresabschluss enthält eine weitere auffällige Besonderheit.
In der Bilanz werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.289.407,40 Euro ausgewiesen.
Im Anhang nennt die Gesellschaft dagegen einen Betrag von 3.209.407,40 Euro.
Die Differenz beträgt exakt 1.920.000 Euro.
Auch im Vorjahr besteht eine entsprechende Abweichung.
Während die Bilanz für 2024 Gesellschafterverbindlichkeiten von 1.095.359,52 Euro nennt, weist der Anhang 3.015.359,52 Euro aus.
Wiederum beträgt die Differenz exakt 1.920.000 Euro.
Dieser Betrag entspricht dem qualifiziert nachrangigen Darlehen.
Damit liegt die Vermutung nahe, dass die abweichenden Angaben mit der gesonderten Behandlung dieser Forderung zusammenhängen.
Allerdings wird der Zusammenhang im vorliegenden Abschluss nicht ausdrücklich erläutert.
Die Zahlen sollten daher nicht vorschnell als Bilanzierungsfehler bezeichnet werden.
Dennoch wäre eine klare Überleitung zwischen Bilanz und Anhang wichtig.
Denn für Leser des Abschlusses muss nachvollziehbar sein, wie hoch die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind und welche Teile davon einer besonderen Rangrücktrittsvereinbarung unterliegen.
Gesellschafterverbindlichkeiten steigen trotz Schuldenabbau
Nach der Bilanz erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 1.095.359,52 Euro auf 1.289.407,40 Euro.
Das entspricht einem Anstieg um 194.047,88 Euro beziehungsweise rund 17,7 Prozent.
Der Anhang weist unter Einbeziehung des zusätzlichen Betrags einen Anstieg von 3.015.359,52 Euro auf 3.209.407,40 Euro aus.
Die absolute Veränderung ist identisch.
Damit ist die ausgewiesene Finanzierung durch das Gesellschafterumfeld im Jahr 2025 gewachsen, während die Gesamtverbindlichkeiten zurückgingen.
Welche konkreten Vorgänge zu dieser Entwicklung geführt haben, wird nicht erläutert.
Möglich wären zusätzliche Darlehensmittel, aufgelaufene Zinsen oder andere gesellschaftsbezogene Verpflichtungen.
Ohne weitere Angaben lässt sich keine dieser Ursachen als gesichert feststellen.
Sachanlagevermögen sinkt um 2,36 Millionen Euro
Die Aktivseite der Bilanz wird weiterhin vom Sachanlagevermögen geprägt.
Zum Jahresende 2025 betrug es 18.286.115,96 Euro.
Ein Jahr zuvor waren es noch 20.647.803,96 Euro.
Damit verringerte sich der Buchwert der Sachanlagen um 2.361.688 Euro.
Das entspricht einem Rückgang um rund 11,4 Prozent.
Bei einer Windparkgesellschaft können planmäßige Abschreibungen einen erheblichen Einfluss auf diese Entwicklung haben.
Der Anhang erläutert, dass das Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
Dabei kommen nach den Angaben der Gesellschaft sowohl lineare als auch degressive Abschreibungsmethoden zur Anwendung.
Allerdings wird nicht konkret aufgeschlüsselt, welcher Anteil des Rückgangs auf Abschreibungen und welcher gegebenenfalls auf andere Veränderungen zurückzuführen ist.
Ein sinkender Buchwert bedeutet nicht automatisch, dass Windenergieanlagen technisch schlechter werden oder entsprechend an Marktwert verlieren.
Rückstellungen sinken auf rund 420.000 Euro
Die Rückstellungen beliefen sich zum Jahresende 2025 auf 419.990,97 Euro.
Im Vorjahr waren es 561.709,27 Euro.
Damit gingen sie um 141.718,30 Euro beziehungsweise rund 25,2 Prozent zurück.
Der Anhang erläutert, dass die Gesellschaft Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken bildet.
Besonders relevant sind die ausdrücklich genannten Abbauverpflichtungen für Windkraftanlagen.
Nach den Angaben des Unternehmens werden diese Verpflichtungen unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von zwei Prozent und eines entsprechenden Abzinsungssatzes bewertet.
Welche konkrete Höhe die Rückstellungen für den Anlagenrückbau innerhalb des Gesamtbetrags von rund 420.000 Euro haben, wird jedoch nicht gesondert ausgewiesen.
Ebenso bleibt offen, welche Ursachen zum Rückgang der gesamten Rückstellungen geführt haben.
Eine konkrete Erklärung enthält der Abschluss nicht.
Rückbauverpflichtungen durch Avalbürgschaft abgesichert
Im Anhang wird außerdem eine Avalbürgschaft zugunsten der Flächeneigentümer erwähnt.
Sie betrifft die Rückbauverpflichtung der Windkraftanlagen.
Eine solche Bürgschaft dient grundsätzlich dazu, bestimmte vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Berechtigten abzusichern.
Die Geschäftsführung erklärt im Jahresabschluss, dass sie mit einer Inanspruchnahme nicht rechnet.
Diese Einschätzung bedeutet jedoch nicht, dass die zugrunde liegenden Rückbauverpflichtungen wirtschaftlich bedeutungslos wären.
Die Anlagen müssen entsprechend den vertraglichen und rechtlichen Anforderungen am Ende ihrer Nutzungsdauer gegebenenfalls zurückgebaut werden.
Die Höhe der Avalbürgschaft wird in den vorliegenden Angaben nicht beziffert.
Auch hierzu wäre eine nähere Erläuterung hilfreich.
Keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt
Nach Angaben des Unternehmens betrug die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr 2025 null.
Das ist bei Windparkgesellschaften nicht ungewöhnlich.
Technische Betriebsführung, Wartung, kaufmännische Verwaltung und andere Leistungen können durch externe Dienstleister oder verbundene Unternehmen erbracht werden.
Welche konkreten Dienstleistungsverträge bestehen und welche Kosten daraus entstehen, wird im vorliegenden Abschluss nicht näher dargestellt.
Gerade bei einer Gesellschaft mit hoher Fremdfinanzierung sind diese Kosten für die langfristige Tragfähigkeit von Bedeutung.
Vier Geschäftsführer und ein Beirat
Die Geschäftsführung der Bürgerwindpark OeKO II GmbH & Co. KG wird nach den Angaben im Jahresabschluss durch Helmut Ehlen, Hans-Jürgen Vieths, Jan Ehlen und Rainer Dammann wahrgenommen.
Rainer Dammann wird seit dem 1. Januar 2025 als Geschäftsführer aufgeführt.
Als persönlich haftende Gesellschafterin wird die Bürgerwindpark OeKO Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ahlerstedt-Ahrensmoor genannt.
Ihr gezeichnetes Kapital beträgt 25.000 Euro.
Dem Beirat gehören laut Jahresabschluss Albert Eckhoff, Bernd Klintworth, Rainer Hinck und Ralf Löhden an.
Welche konkreten Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse dieses Gremium besitzt, lässt sich aus dem veröffentlichten Abschluss nicht entnehmen.
Gerade bei einer Gesellschaft mit einer außergewöhnlich niedrigen Eigenkapitalquote wäre eine nachvollziehbare Kontrolle der Finanzierungs- und Liquiditätsplanung von besonderer Bedeutung.
Welche Informationen für eine vollständige Bewertung fehlen
Der Jahresabschluss liefert zahlreiche Angaben zur Vermögens- und Finanzierungsstruktur.
Für eine umfassende wirtschaftliche Beurteilung fehlen jedoch wichtige Informationen.
Insbesondere enthält das vorliegende Material keine Gewinn- und Verlustrechnung.
Damit bleiben die Umsatzerlöse, die laufenden Betriebskosten, die Zinsaufwendungen und das tatsächliche Jahresergebnis unbekannt.
Auch Angaben zur Stromproduktion und zur Entwicklung der erzielten Stromerlöse fehlen.
Für die Bewertung der hohen Verschuldung wäre außerdem entscheidend zu wissen, welche Tilgungsleistungen in den kommenden Jahren anstehen und wie diese finanziert werden sollen.
Von besonderem Interesse wäre die genaue wirtschaftliche und rechtliche Behandlung des nachrangigen Darlehens über 1,92 Millionen Euro.
Darüber hinaus sollte erläutert werden, weshalb die Angaben zu den Gesellschafterverbindlichkeiten in Bilanz und Anhang um diesen Betrag voneinander abweichen.
Schließlich wäre eine transparente Darstellung der Rückbauverpflichtungen und ihrer Absicherung sinnvoll.
Bedeutet die geringe Eigenkapitalquote eine Insolvenzgefahr?
Die Eigenkapitalquote von rund 0,024 Prozent ist außergewöhnlich niedrig.
Dennoch wäre es unseriös, daraus unmittelbar eine bevorstehende Insolvenz abzuleiten.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag weiterhin positives Eigenkapital aus.
Sie verfügt über mehr als 2,42 Millionen Euro an Bankguthaben.
Zudem wurden die Gesamtverbindlichkeiten im Geschäftsjahr deutlich reduziert.
Der qualifizierte Rangrücktritt über 1,92 Millionen Euro kann unter den dafür geltenden rechtlichen Voraussetzungen bei der insolvenzrechtlichen Beurteilung eine wichtige Rolle spielen.
Ob diese Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, lässt sich ohne Kenntnis der konkreten Vereinbarung nicht beurteilen.
Eine insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung unterscheidet sich außerdem von der rein bilanziellen Betrachtung.
Auch die Zahlungsfähigkeit kann nur anhand der tatsächlichen Fälligkeiten und verfügbaren Mittel beurteilt werden.
Der Abschluss zeigt somit erhebliche bilanzielle Risiken, liefert aber keinen Beweis für eine bestehende Insolvenzreife.