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Hamburg: Insolvenzgericht hebt Sicherungsmaßnahmen bei PMS – Pro Medical Services UG auf

Das Insolvenzgericht Hamburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67g IN 320/26 eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht. Betroffen ist die PMS – Pro Medical Services UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg. Die Veröffentlichung stammt vom 13.10.2026.

Was die Bekanntmachung bedeutet

In der Mitteilung heißt es, dass im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 13.10.2026 aufgehoben worden sind. Für Laien bedeutet das: Es handelte sich um Maßnahmen, mit denen das Gericht das Vermögen des Unternehmens vorübergehend abgesichert und den Zugriff auf Vermögenswerte eingeschränkt hatte. Mit der Aufhebung sind diese Sicherungsmaßnahmen nach dem Wortlaut der Bekanntmachung nicht mehr in Kraft.

Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. „Mangels Masse“ bedeutet im Insolvenzverfahren, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genug verwertbares Vermögen vorhanden war, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen steht hier im Zusammenhang mit dieser Abweisung.

Was für Kunden, Gläubiger und andere Betroffene wichtig ist

Für Kunden, Gläubiger oder sonstige Vertragspartner heißt die Veröffentlichung zunächst vor allem, dass das Insolvenzgericht Hamburg im Verfahren unter dem Aktenzeichen 67g IN 320/26 tätig geworden ist und zwischenzeitlich angeordnete Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben hat. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die gerichtliche Entwicklung genau beachten. Die Bekanntmachung selbst enthält jedoch keine Angaben dazu, ob und in welchem Umfang Forderungen noch durchsetzbar sind.

In der Mitteilung wird als ehemalige Geschäftsanschrift Colonnaden 5, 20354 Hamburg genannt. Außerdem wird auf den vollständigen Beschluss verwiesen, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann. Weitere Einzelheiten zu möglichen Ansprüchen oder zum weiteren Ablauf nennt die Bekanntmachung nicht.

Einordnung für Verbraucher

Für Verbraucher ist wichtig: Eine amtliche Insolvenzbekanntmachung ist keine bloße Formalität. Sie zeigt, dass ein gerichtliches Verfahren läuft oder gelaufen ist und dass das Gericht bestimmte Maßnahmen getroffen und später wieder aufgehoben hat. Wer offene Rechnungen, Verträge oder sonstige Ansprüche gegenüber der PMS – Pro Medical Services UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte deshalb die eigenen Unterlagen prüfen und den Fortgang des Verfahrens im Blick behalten.

Die Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Ursachen, zu Verantwortlichkeiten oder zu einer möglichen Fortführung des Unternehmens. Solche Schlüsse lassen sich daraus nicht ziehen.

Was Betroffene jetzt tun können: Wer Ansprüche gegen die Gesellschaft sieht, sollte alle Verträge, Rechnungen und Schriftwechsel geordnet zusammenstellen und die Aktenlage beim Insolvenzgericht Hamburg zum Verfahren 67g IN 320/26 beobachten. Wenn es um eigene Forderungen geht, kann es sinnvoll sein, fachlichen Rat einzuholen und keine Fristen zu versäumen.

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