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Insolvenzgericht Dortmund ordnet Sicherungsmaßnahmen bei IFaithful GmbH an

Das Insolvenzgericht Dortmund hat im Verfahren 255 IN 117/26 über das Vermögen der IFaithful GmbH mit Sitz in Lünen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Zuständig ist das Insolvenzgericht Dortmund.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit solchen Maßnahmen soll das Vermögen des Unternehmens vor weiteren Veränderungen geschützt werden, solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für Außenstehende bedeutet das: Das Unternehmen kann über sein Vermögen nicht mehr frei verfügen.

Außerdem wurde den Schuldnern der IFaithful GmbH verboten, an die Gesellschaft zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt worden, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sollen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten. Für Gläubiger heißt das: Zahlungen an die Gesellschaft sollen nicht mehr direkt erfolgen, sondern nur noch nach der gerichtlichen Anordnung.

Wer eingesetzt wurde

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt. Seine Aufgabe besteht in diesem Stadium vor allem darin, das Vermögen zu sichern und die Anordnung des Gerichts umzusetzen. In der Bekanntmachung selbst ist nur diese Sicherungsfunktion beschrieben.

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann

Für Kunden oder Geschäftspartner kann die Anordnung bedeuten, dass laufende Zahlungen, Forderungen oder andere Vermögensbewegungen nicht mehr wie gewohnt abgewickelt werden. Gläubiger sollten die gerichtliche Lage genau beachten, weil Zahlungen an die Gesellschaft nach der Anordnung nicht mehr frei wirksam sind. Wer noch offene Forderungen gegen die IFaithful GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahren.

Die Bekanntmachung enthält keine Angaben dazu, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Sie zeigt aber, dass das Gericht Vermögenswerte zunächst sichern will, bevor weitere Schritte im Insolvenzverfahren folgen.

Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die IFaithful GmbH hat, sollte sich die Unterlagen sichern und die gerichtlichen Vorgaben beachten. Zahlungen an die Gesellschaft sollten nur noch nach der Anordnung des Gerichts erfolgen. Bei Unsicherheit kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen oder die weitere Entwicklung des Verfahrens zu beobachten.

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