Das Insolvenzgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der la compostela GmbH mit dem Aktenzeichen 67c IN 144/26 am 12.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg, eingetragen ist sie beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 110387.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Grund ist, dass das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht bestellt. Es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung von Vermögen an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.
Für das Unternehmen hat diese Entscheidung meist weitreichende Folgen. In der Regel wird die Gesellschaft aufgelöst und später im Handelsregister gelöscht. Für Gläubiger bedeutet das, dass sie ihre Forderungen selbst weiter verfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen häufig gering.
Einordnung für Betroffene
Wer offene Forderungen gegen die la compostela GmbH hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Mahnungen und der Schriftverkehr. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten alle Nachweise geordnet aufbewahren. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Was Betroffene jetzt tun können
Prüfen Sie, welche Ansprüche Sie haben und welche Fristen möglicherweise laufen. Sichern Sie Belege und dokumentieren Sie offene Beträge genau. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie Forderungen noch geltend machen können, kann eine anwaltliche Beratung helfen. Wichtig ist, zügig zu handeln, weil bei einer Abweisung mangels Masse keine reguläre Insolvenzabwicklung stattfindet.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: die Entwicklung, der Erwerb, die Weiterveräußerung und Vermarktung von Marken, Patenten und Design. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.