Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GS Straßen- & Tiefbau GmbH mit Sitz in Kamp-Lintfort den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 38 IN 53/25. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag durch Beschluss vom 08.10.2026 abgewiesen; veröffentlicht wurde die Meldung am 13.10.2026.
Was die Entscheidung bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse ist für ein Unternehmen ein schwerer Schritt. Sie bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung des Vermögens an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist eine schlechte Nachricht. Ihre Forderungen werden nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens zentral geprüft und abgewickelt. Stattdessen müssen sie ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen. Die Aussicht, noch nennenswerte Beträge zu erhalten, ist in solchen Fällen oft gering.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren nicht eröffnet worden. In der Praxis führt eine solche Entscheidung häufig dazu, dass die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen bleibt, später aber aufgelöst und schließlich gelöscht wird. Für Betroffene ist wichtig, dass es gerade nicht zu einer geordneten Insolvenzabwicklung mit Insolvenzverwalter kommt.
Die amtliche Bekanntmachung nennt die GS Straßen- & Tiefbau GmbH als im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19413 eingetragen. Weitere Einzelheiten zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen für den Insolvenzantrag enthält die Mitteilung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die GS Straßen- & Tiefbau GmbH hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Mahnungen und der Schriftverkehr. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls alle Nachweise aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Ansprüche gegebenenfalls auf anderem Weg verfolgt werden.