{„title“:“Insolvenzantrag gegen Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH mangels Masse abgewiesen“,“content“:“
Das Insolvenzgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH mit Beschluss vom 12.10.2026 abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 1507 IN 1037/26. Sitz der Firma ist Erdweg, das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Register-Nr. ist HRB 223950.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt damit nicht zu einer geordneten Insolvenzabwicklung durch einen Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Ihre Forderungen werden nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gesammelt und verteilt. Stattdessen müssen sie ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine Befriedigung sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für die Gesellschaft
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, ist dies für das Unternehmen regelmäßig ein schwerer Einschnitt. In der Praxis folgt häufig die Eintragung ins Handelsregister, anschließend in der Regel die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Ein Insolvenzverfahren mit Verteilung an die Gläubiger findet gerade nicht statt.
Für die Beteiligten bedeutet das vor allem: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenslage ordnet oder Forderungen zentral prüft. Wer noch offene Ansprüche hat, muss sich daher selbst um die Durchsetzung kümmern.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten alle Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Sinnvoll kann es außerdem sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Die amtliche Bekanntmachung betrifft die Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH mit Sitz in Erdweg und wurde am 12.10.2026 veröffentlicht. Das Insolvenzgericht München hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Verfahren 1507 IN 1037/26 mangels Masse abgewiesen.
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