Beim Amtsgericht Krefeld läuft unter dem Aktenzeichen 500 IN 357/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CBS Holding GmbH mit Sitz in Willich. Die Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 veröffentlicht. Angeordnet wurden Sicherungsmaßnahmen.
Was diese Bekanntmachung bedeutet
„Sicherungsmaßnahmen“ sind Schutzvorkehrungen in einem frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens. Sie sollen verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft oder einzelne Gläubiger ungleich behandelt werden, bevor das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens entschieden hat. In der Bekanntmachung heißt es, dass der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt wurde. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Für Laien bedeutet das: Das Unternehmen bleibt zunächst bestehen, aber es verliert einen Teil der freien Verfügungsgewalt über sein Vermögen. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll die wirtschaftliche Lage sichern und die vorhandenen Werte schützen. Das ist noch nicht automatisch die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber ein deutliches Warnsignal, dass die Lage rechtlich abgesichert werden soll.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für die Schuldner der Gesellschaft, also Drittschuldner, gilt nach der Bekanntmachung ein Zahlungsverbot an die Schuldnerin. Zugleich ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann das bedeuten, dass Zahlungen, Forderungen oder Rückzahlungen nicht mehr ohne Weiteres direkt an die Gesellschaft geleistet werden sollten.
Wer offene Forderungen gegen die CBS Holding GmbH hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam beobachten. Entscheidend ist, dass die Anordnung zum Schutz der Masse dient, also des Vermögens, aus dem Gläubiger später möglicherweise befriedigt werden. Ob und in welchem Umfang Forderungen am Ende erfüllt werden, ist der Bekanntmachung selbst nicht zu entnehmen.
Bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Anordnung, das Vermögen zu sichern und die Zahlungen zu kontrollieren. Die Bekanntmachung enthält dazu auch den Hinweis, dass Drittschuldner nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten sollen.
Die Veröffentlichung ist datiert auf den 11.10.2026; als Veröffentlichungsdatum ist der 13.10.2026 genannt. Der Firmensitz der CBS Holding GmbH ist Willich, das zuständige Insolvenzgericht ist Krefeld.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen, Forderungen und Zahlungsbelege geordnet bereithalten und keine Zahlungen an die Gesellschaft leisten, wenn sie selbst Schuldnerin betroffen sind, ohne die Anordnung zu beachten. Wer Ansprüche gegen die CBS Holding GmbH hat, sollte das Verfahren weiter verfolgen und auf weitere gerichtliche Bekanntmachungen achten. Bei Unsicherheit kann fachlicher Rechtsrat helfen, die eigene Stellung im Verfahren richtig einzuordnen.