Das Insolvenzgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mü-Raum + Design GmbH mit Beschluss vom 12.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 1542 IN 175/26. Die Firma hat ihren Sitz in Unterschleißheim und ist beim Amtsgericht München unter HRB 307239 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in diesem Fall nicht statt.
Für das Unternehmen hat das meist weitreichende Folgen. Nach der Eintragung im Handelsregister kommt es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Gläubiger ist das ungünstig, weil sie ihre Forderungen dann selbst verfolgen müssen und die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung meist gering sind.
Folgen für Gläubiger und Kunden
Wer offene Forderungen gegen die Mü-Raum + Design GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Lieferscheine und Schriftwechsel sorgfältig sichern. Dazu zählen auch Nachweise über Anzahlungen oder Gutscheine. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keine zentrale Abwicklung über einen Insolvenzverwalter. Betroffene müssen deshalb ihre Ansprüche eigenständig prüfen und gegebenenfalls durchsetzen.
Auch Kunden mit noch offenen Leistungen sollten ihre Belege aufbewahren und den weiteren Verlauf im Blick behalten. Wenn Unsicherheit besteht, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Je nach Fall können Ansprüche unterschiedlich zu behandeln sein.
Einordnung der Bekanntmachung
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Schuldnerin die Mü-Raum + Design GmbH, Edisonstraße 4, 85716 Unterschleißheim. Als Registergericht ist das Amtsgericht München mit der Register-Nr. HRB 307239 angegeben. Der Beschluss betrifft ausschließlich die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse und trifft keine Aussagen über die Gründe der wirtschaftlichen Lage.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Gestaltung und Ausstattung von Räumen, Anfertigung von Dekorationen aller Art, Einbau von genormten Bauteilen, Verlegung von Designbodenbelägen und die Bekleidung von Wänden und Decken. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Unterlagen sofort sichern, offene Forderungen dokumentieren und Fristen im Auge behalten. Wer Anzahlungen geleistet, Gutscheine erworben oder noch nicht vollständig bezahlte Leistungen vereinbart hat, sollte den Einzelfall prüfen lassen. Bei Unsicherheiten kann eine Rechtsberatung helfen, die nächsten Schritte zu klären.