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Wavecom GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Das Insolvenzgericht München hat im Verfahren 1542 IN 3379/26 über das Vermögen der Wavecom GmbH mit Sitz in Ismaning am 12.10.2026 um 13:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Veröffentlichung nennt als Registerangabe München, HRB 298789.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die Bekanntmachung gehört zur Art der Veröffentlichung Sicherungsmaßnahmen. Das bedeutet: Das Gericht trifft zunächst Schutzmaßnahmen, damit das Vermögen der Schuldnerin nicht durch nachteilige Veränderungen beeinträchtigt wird. Dafür wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt: Herr Dipl.-Rpfl. (FH) Christian Stoffler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München.

Nach dem Beschluss sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Für Laien heißt das: Die Gesellschaft kann über ihr Vermögen nicht mehr frei allein entscheiden, sondern braucht für solche Handlungen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann

Für Kunden kann das bedeuten, dass Zahlungen, offene Aufträge oder andere Ansprüche besonders geprüft werden müssen, weil das Gericht den Zugriff auf Vermögenswerte sichern will. Für Gläubiger ist wichtig: Es geht in diesem Stadium noch nicht um die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern um eine vorläufige Absicherung. Die Bekanntmachung zeigt daher vor allem, dass das Gericht das Vermögen der Schuldnerin vor Veränderungen schützen will.

Anleger oder andere Vertragspartner sollten die Lage aufmerksam beobachten, weil die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein deutliches gerichtliches Schutzinstrument ist. Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich aber keine Angaben dazu, warum der Antrag gestellt wurde, wie die wirtschaftliche Lage im Einzelnen ist oder wie das Verfahren später ausgeht.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Forderungen, Unterlagen und Zahlungsbelege geordnet bereithalten und auf weitere gerichtliche Mitteilungen achten. Wer Ansprüche gegen die Wavecom GmbH haben könnte, sollte die Entwicklung des Verfahrens beim Insolvenzgericht München im Blick behalten. Wichtig ist vor allem, keine Annahmen über den weiteren Verlauf zu treffen, solange nur diese Sicherungsmaßnahmen bekannt gemacht sind.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: nicht geprüft. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

Die Bekanntmachung stammt vom 12.10.2026 und bezieht sich auf die Wavecom GmbH in Ismaning im Verfahren vor dem Insolvenzgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3379/26.

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