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Insolvenzantrag gegen Stone Tec Industries GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Heilbronn hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stone Tec Industries GmbH mit dem Aktenzeichen 40 IN 329/26 abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 12.10.2026. Sitz des Unternehmens ist Abstatt; im Register ist die Firma beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 763823 eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverfahren durchgeführt und auch kein Insolvenzverwalter bestellt.

Für Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Es gibt dann keine geordnete Verteilung der vorhandenen Mittel im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Forderungen müssen grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden. Die Aussichten auf eine tatsächliche Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren nicht eröffnet. In der Regel führt das dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später gelöscht werden kann. Die Eintragung der Entscheidung erfolgt im Zusammenhang mit dem Handelsregister. Für Betroffene bedeutet das vor allem: Es gibt kein reguläres Insolvenzverfahren, in dem Ansprüche zentral angemeldet und geprüft werden.

Zur Geschäftstätigkeit der Stone Tec Industries GmbH enthält diese Bekanntmachung keine Angaben, die hier verwendet werden dürfen. Deshalb bleibt dieser Punkt offen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen gegen die Stone Tec Industries GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Auftragsbestätigungen, Mahnungen und der Schriftverkehr. Wer Anzahlungen geleistet hat, sollte ebenfalls sämtliche Nachweise beiseitelegen. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten prüfen, ob sie ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen und gegebenenfalls Rechtsrat einholen. Wichtig ist, Fristen und mögliche weitere Schritte genau zu dokumentieren.

Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist eine zentrale Abwicklung über einen Insolvenzverwalter nicht vorgesehen. Betroffene sollten daher selbst aktiv bleiben und ihre Ansprüche sorgfältig prüfen lassen.

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