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Insolvenzantrag der Stone Tec Industries GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Heilbronn hat den Antrag der Stone Tec Industries GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 40 IN 252/26 und wurde am 12.10.2026 veröffentlicht. Als Sitz der Gesellschaft ist Abstatt angegeben; im Register ist Stuttgart, HRB 763823 genannt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter durchgeführt. Damit kommt es auch nicht zu einer geordneten Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger über ein eröffnetes Insolvenzverfahren.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind meist gering. Eine solche Entscheidung ist für Betroffene oft ein Hinweis darauf, dass ein Zugriff auf vorhandene Mittel nur noch eingeschränkt möglich sein kann.

Folgen für das Unternehmen und die Beteiligten

Mit der Abweisung mangels Masse ist die Sache aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht mit einer normalen Verfahrenseröffnung verbunden. In der Regel führt eine solche Entwicklung zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für den Rechtsverkehr ist wichtig, dass die Eintragung im Handelsregister die Lage der Gesellschaft nachvollziehbar macht.

Die Bekanntmachung nennt keine weiteren Gründe für den Antrag und enthält keine Angaben zu Höhe von Forderungen, zur Zahl der Gläubiger, zu Umsätzen oder zu Mitarbeiterzahlen. Über die Ursachen der wirtschaftlichen Lage sagt die Mitteilung nichts aus. Sicher ist nur: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen gegen die Stone Tec Industries GmbH hat, sollte Unterlagen, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr sorgfältig sichern. Das gilt besonders für offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine. Betroffene sollten außerdem prüfen, ob sie ihre Ansprüche auf anderem Weg verfolgen können, und bei Unsicherheit Rechtsrat einholen.

Wer bereits mit der Gesellschaft in Kontakt stand, sollte eigene Fristen, Mahnungen und Ansprüche genau dokumentieren. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist eine geordnete Anmeldung im Insolvenzverfahren gerade nicht der richtige Weg. Stattdessen kommt es darauf an, die eigenen Ansprüche individuell weiterzuverfolgen.

Die amtliche Bekanntmachung vom 12.10.2026 ist damit ein klarer Hinweis auf eine sehr schwierige Lage der Stone Tec Industries GmbH. Für Gläubiger und Kunden ist jetzt vor allem wichtig, schnell zu handeln und vorhandene Nachweise vollständig zu sichern.

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