Beim Insolvenzgericht Bad Kreuznach ist unter dem Aktenzeichen 3 IN 206/26 eine amtliche Bekanntmachung zur Viridea-Veranstaltungen UG (haftungsbeschränkt) veröffentlicht worden. Als Sitz ist Becherbach genannt. Bekannt gemacht wurde der Beschluss am 12.10.2026 um 16:00 Uhr.
Was das rechtlich bedeutet
Nach der Bekanntmachung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das ist eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Vereinfacht bedeutet das: Über das Vermögen der Firma wird nicht mehr allein frei verfügt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Damit soll das Vermögen bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts gesichert werden. Für Laien heißt das vor allem: Es geht zunächst darum, vorhandene Werte zu schützen und geordnete Verhältnisse herzustellen, nicht um eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Personen, die noch Forderungen gegen die Firma haben, ist wichtig: Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner des Antragsgegners. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Wer also Zahlungen an die Firma schuldet, sollte die Anweisungen aus dem Beschluss genau beachten.
Für Kunden oder andere Gläubiger kann die Anordnung bedeuten, dass offene Ansprüche nicht mehr wie gewohnt erfüllt werden. Die Bekanntmachung selbst enthält aber keine Angaben dazu, welche Forderungen im Einzelnen bestehen, wie hoch sie sind oder wie es weitergeht. Dazu nennt der Text auch keine Termine für eine Gläubigerversammlung oder eine Frist zur Anmeldung von Forderungen.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, c/o Dr. Schiebe u. Coll., Fachanwältin für Insolvenzrecht, mit Kanzleisitz in der Dr.-Karl-Aschoff-Straße 14 in 55543 Bad Kreuznach bestellt. Ihr kommt nach der Bekanntmachung die Aufgabe zu, an Verfügungen der Antragstellerin mitzuwirken, soweit das Gericht dies vorgesehen hat.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten die amtliche Bekanntmachung sorgfältig prüfen und ihre eigenen Forderungen oder offenen Zahlungen ordnen. Wer Geld an die Firma schuldet, sollte sich an den Beschluss halten und nicht vorschnell leisten. Wer selbst eine Forderung gegen die Firma hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge oder Zahlungsnachweise bereithalten und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts achten.
Der vollständige Beschluss kann nach der Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.