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Insolvenzgericht Düsseldorf ordnet Sicherungsmaßnahmen bei Tera Invest GmbH an

Das Insolvenzgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Tera Invest GmbH mit Sitz in Düsseldorf am 12.10.2026 um 13:02 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Grundlage ist das Aktenzeichen 500 IN 251/26. Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92884 eingetragene Tera Invest GmbH mit Sitz in Düsseldorf.

Was die Anordnung bedeutet

Eine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist eine Schutzmaßnahme im frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens. Sie soll das Vermögen der Schuldnerin sichern, damit bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts nichts unkontrolliert verschoben oder verbraucht wird. In diesem Fall wurden Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters für wirksam erklärt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf, bestellt. Das bedeutet: Er soll die wirtschaftliche Lage sichern und überwachen. Die Schuldnerin kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Personen oder Unternehmen, die noch Forderungen gegen die Tera Invest GmbH haben, ist besonders wichtig: Den Schuldnern der Schuldnerin wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Das heißt, wer der Tera Invest GmbH noch Geld schuldet, soll die Zahlungen nicht mehr einfach an die Gesellschaft leisten, sondern die gerichtliche Anordnung beachten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass vorhandene Werte verloren gehen, bevor das Verfahren weiter geprüft ist.

Außerdem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass einzelne Vollstreckungswege zunächst nicht weiter verfolgt werden können.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Tera Invest GmbH hat oder der Gesellschaft noch Geld schuldet, sollte die Anordnung genau beachten und keine eigenen Vollstreckungsmaßnahmen ohne rechtliche Prüfung fortsetzen. Bei laufenden Zahlungen, offenen Rechnungen oder sonstigen Forderungen ist es sinnvoll, Unterlagen geordnet zu prüfen und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters zu achten. Wer unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen.

Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Düsseldorf und datiert auf den 12.10.2026. Sie enthält zunächst Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren, nicht die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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