Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Tera Real Estate Management GmbH mit dem Aktenzeichen 500 IN 250/26 am 12.10.2026 um 12:56 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90060.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Solche Maßnahmen werden angeordnet, wenn das Gericht das Vermögen eines Unternehmens vorläufig schützen will, bevor über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist. In diesem Stadium geht es darum, Werte zu sichern und zu verhindern, dass Vermögen verschoben oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden. Das Unternehmen bleibt damit nicht einfach frei handlungsfähig, sondern unterliegt gerichtlichen Beschränkungen.
Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt: Das Unternehmen kann nicht mehr ohne Weiteres über sein Vermögen verfügen. Außerdem wurde Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Gläubiger und andere Beteiligte ist besonders wichtig: Den Schuldnern der Schuldnerin, also den Drittschuldnern, wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Wer der Tera Real Estate Management GmbH noch Geld schuldet, darf also nicht einfach an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind die Anordnungen des Gerichts zu beachten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Betroffene kann das bedeuten, dass einzelne Vollstreckungsschritte zunächst nicht weitergeführt werden dürfen.
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger heißt das vor allem: Forderungen sollten sorgfältig geprüft und die Anweisungen des Gerichts beachtet werden. Wer noch offene Ansprüche gegen das Unternehmen hat oder selbst Zahlungen an das Unternehmen leisten sollte, muss die Sperrwirkungen dieser Sicherungsmaßnahmen berücksichtigen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten zunächst keine Zahlungen mehr an die Tera Real Estate Management GmbH leisten, solange die Anordnung gilt. Wer Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Wichtig ist außerdem, weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 250/26 aufmerksam zu verfolgen und bei Unsicherheit rechtlichen Rat einzuholen.