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GS Straßen- & Tiefbau GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GS Straßen- & Tiefbau GmbH mit dem Aktenzeichen 38 IN 13/26 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 12.10.2026. Genannt werden als Firmensitz Kamp-Lintfort und als Registerzuständigkeit Kleve, HRB 19413.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverwalter eingesetzt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind meist gering. Die Abweisung mangels Masse ist für Betroffene deshalb ein wichtiges Warnsignal, dass ein geregeltes Insolvenzverfahren nicht zustande gekommen ist.

Folgen für das Unternehmen und seine Gläubiger

Mit der Abweisung mangels Masse ist die Sache für das Unternehmen nicht erledigt, aber der Weg über ein reguläres Insolvenzverfahren ist zunächst versperrt. In der Praxis kann dies zur Eintragung ins Handelsregister führen; in der Regel folgt darauf die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Das Gericht hat hier jedoch lediglich den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Für Kunden, Auftraggeber oder andere Vertragspartner kann das bedeuten, dass offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine unsicher werden. Wer Unterlagen besitzt, sollte diese sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftwechsel und gegebenenfalls Nachweise über offene Leistungen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen und möglichst zeitnah rechtlichen Rat einholen, wenn es um offene Forderungen geht. Wichtig ist, alle vorhandenen Unterlagen geordnet aufzubewahren und Fristen im Blick zu behalten. Wer bereits Zahlungen geleistet hat oder noch Leistungen erwartet, sollte den Vorgang dokumentieren und sich informieren, welche rechtlichen Schritte im Einzelfall möglich sind.

Nach der amtlichen Bekanntmachung ist die Abweisung durch Beschluss vom 08.10.2026 erfolgt. Das Verfahren betrifft die GS Straßen- & Tiefbau GmbH mit Sitz in Kamp-Lintfort und das Insolvenzgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 38 IN 13/26.

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