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Betrügerische Inkassoschreiben im Namen der Dr. Tuemen Rechtsgesellschaft: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

geralt (CC0), Pixabay

In den betreffenden Schreiben wird möglicherweise auf die Dr. Tuemen Rechtsgesellschaft, Rechtsanwalt Dr. Bayram Tümen, Pettenkoferstraße 33, 80336 München, sowie die Internetadresse www.tumenrechtskanzlei.de Bezug genommen.

Die bloße Nennung dieser Angaben beweist allerdings weder, dass ein Schreiben tatsächlich von der genannten Kanzlei stammt, noch, dass die Kanzlei selbst an einem Betrugsversuch beteiligt ist. Gerade bei gefälschten Inkassoschreiben werden häufig echte Namen, Adressen und Kanzleibezeichnungen verwendet, um Vertrauen zu erwecken.

Verbraucher sollten deshalb insbesondere dann misstrauisch werden, wenn eine angeblich offene Forderung nicht nachvollziehbar ist, eine ungewöhnlich kurze Zahlungsfrist gesetzt wird oder mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen gedroht wird.

Entscheidend ist auch die angegebene Bankverbindung. Bevor eine Überweisung erfolgt, sollte geklärt werden, wer tatsächlich Empfänger des Geldes ist und ob die Forderung überhaupt besteht. Eine Überprüfung sollte über unabhängig recherchierte Kontaktdaten der vermeintlich beauftragten Kanzlei erfolgen und nicht ausschließlich über Telefonnummern oder Links aus dem fraglichen Schreiben.

Wer bereits Geld überwiesen hat und anschließend einen Betrugsverdacht entwickelt, sollte umgehend seine Bank kontaktieren. Unter Umständen kann noch ein Überweisungsrückruf versucht werden. Außerdem sollten das Schreiben, die Kontodaten und sämtliche weiteren Unterlagen gesichert werden. Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein.

Wichtig: Konkrete IBANs oder Kontoinhaber, vor denen gewarnt werden soll, liegen in den hier bereitgestellten Informationen nicht vor. Deshalb können derzeit keine bestimmten Bankkonten als betrügerisch benannt werden. Ebenso liegt kein unabhängiger Nachweis vor, dass tatsächlich gefälschte Schreiben unter Verwendung der genannten Kanzleidaten versendet wurden.

Verbraucher sollten eine zweifelhafte Zahlungsaufforderung daher zunächst prüfen lassen und keinesfalls allein aufgrund eines amtlich wirkenden Briefkopfs bezahlen. Eine möglicherweise berechtigte Forderung sollte dabei nicht ohne Prüfung ignoriert werden.

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