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Fake-Wohnungen im Internet: So erkennen Sie betrügerische Immobilienanzeigen und schützen sich vor Abzocke

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Auf den bekannten Immobilienportalen finden sich täglich zahlreiche Wohnungsangebote. Zwischen seriösen Inseraten können sich jedoch auch betrügerische Anzeigen verbergen. Die Täter verwenden teilweise professionelle Fotos, überzeugend formulierte Beschreibungen und vermeintlich attraktive Mietpreise, um möglichst viele Interessenten anzusprechen.

Besonders auffällig sind Angebote, die deutlich günstiger erscheinen als vergleichbare Wohnungen in derselben Lage. Eine frisch renovierte Vierzimmerwohnung in begehrter Innenstadtlage mit Parkplatz für weniger als 600 Euro monatlich dürfte in vielen Städten erhebliche Zweifel auslösen. Ein niedriger Preis allein beweist zwar keinen Betrug, sollte aber Anlass für eine besonders sorgfältige Prüfung sein.

Eine verbreitete Masche ist der sogenannte Vorkassebetrug. Dabei erklärt der angebliche Vermieter, dass er sich derzeit im Ausland aufhalte und deshalb keine persönliche Besichtigung ermöglichen könne. Stattdessen bietet er an, einen Wohnungsschlüssel per Post zu verschicken oder über einen angeblichen Vermittler übergeben zu lassen.

Vorher soll der Interessent allerdings eine Kaution oder Sicherheitsleistung überweisen. Sobald das Geld eingegangen ist, bricht der Kontakt häufig ab. Die versprochenen Schlüssel werden nicht verschickt oder sind wertlos. Im schlimmsten Fall existiert die angebotene Wohnung überhaupt nicht.

Auch der Versand eines Schlüssels per Nachnahme bietet keine Sicherheit. Wohnungssuchende können dadurch Gebühren bezahlen, ohne zu wissen, ob der Schlüssel tatsächlich zu einer verfügbaren Wohnung gehört.

Eine weitere Betrugsvariante betrifft die Mietkaution. Manche Täter verlangen bereits vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages eine Überweisung. Sie behaupten, dass die Wohnung nur durch eine sofortige Zahlung verbindlich reserviert werden könne.

Besonders perfide ist diese Methode, wenn zuvor tatsächlich eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden hat. Eine reale Besichtigung ist kein ausreichender Beweis dafür, dass die auftretende Person zur Vermietung berechtigt ist.

Grundsätzlich gilt: Eine Mietkaution muss nicht bereits bei der Bewerbung oder vor Abschluss des Mietvertrages bezahlt werden. Bei einer vereinbarten Barkaution ist die erste Rate nach den gesetzlichen Regelungen zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Wohnungssuchende sollten sich deshalb nicht durch angeblich dringende Zahlungsfristen unter Druck setzen lassen.

In Regionen mit besonders großer Wohnungsnot versuchen Betrüger außerdem, Geld für die Teilnahme an Besichtigungsterminen oder die Aufnahme in eine angebliche Vorauswahl zu verlangen. Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte misstrauisch werden. Seriöse Wohnungsangebote erfordern grundsätzlich keine Vorauszahlung allein dafür, dass Interessenten die Wohnung ansehen dürfen.

Neben dem direkten finanziellen Schaden spielt der Diebstahl persönlicher Daten eine immer größere Rolle. Kriminelle versenden beispielsweise gefälschte E-Mails im Namen bekannter Immobilienportale. Darin werden Empfänger aufgefordert, ihr Benutzerkonto zu bestätigen, eine angebliche Sicherheitsüberprüfung durchzuführen oder sich über einen beigefügten Link anzumelden.

Die Links führen jedoch nicht zur echten Internetseite des Immobilienportals, sondern zu täuschend ähnlich gestalteten Fälschungen. Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, übermittelt sie unmittelbar an die Täter.

Mit gestohlenen Zugangsdaten können Kriminelle möglicherweise auf persönliche Nachrichten zugreifen, Konten missbrauchen oder weitere betrügerische Anzeigen verbreiten. Auch Dateianhänge können gefährlich sein, wenn sie Schadsoftware enthalten.

Wohnungssuchende sollten sich deshalb ausschließlich über die selbst aufgerufene Internetseite oder die offizielle App des jeweiligen Immobilienportals anmelden. Verdächtige Links und unerwartete Dateianhänge sollten nicht geöffnet werden.

Besonders problematisch ist auch die Aufforderung, frühzeitig eine Kopie des Personalausweises zu übermitteln. Zwar benötigen Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses bestimmte persönliche Angaben. Eine ungeschützte Ausweiskopie per E-Mail an eine unbekannte Person zu verschicken, kann jedoch erhebliche Risiken mit sich bringen.

Mit solchen Dokumenten können Betrüger versuchen, fremde Identitäten zu missbrauchen, weitere Geschäfte unter falschem Namen abzuwickeln oder neue Opfer zu täuschen.

Deshalb sollten Interessenten sehr sorgfältig prüfen, wem sie sensible Dokumente überlassen. Eine Ausweiskopie sollte nicht allein deshalb verschickt werden, weil ein vermeintlicher Vermieter sie bereits vor einer Besichtigung verlangt.

Eine weitere Masche besteht darin, die angebliche Wohnungsvermietung über bekannte Onlineplattformen abzuwickeln. Täter behaupten beispielsweise, die Schlüsselübergabe oder die Zahlung einer Mietkaution werde über Airbnb, Booking.com oder eBay organisiert.

Durch die Nennung bekannter Plattformen soll Vertrauen entstehen. Häufig erhalten die Interessenten anschließend Links zu gefälschten Zahlungsseiten oder angeblichen Buchungsbestätigungen.

Entscheidend ist dabei, dass bekannte Plattformnamen nicht automatisch eine sichere Abwicklung garantieren. Insbesondere sollten Wohnungssuchende prüfen, ob die behauptete Dienstleistung überhaupt zum tatsächlichen Angebot der jeweiligen Plattform gehört. Eine reguläre langfristige Wohnungsvermietung wird nicht allein dadurch seriös, dass der Anbieter einen bekannten Internetdienst erwähnt.

Wer auf Wohnungssuche ist, sollte deshalb auf mehrere Warnsignale achten. Dazu gehören auffallend günstige Mietpreise, fehlende oder widersprüchliche Angaben zur Immobilie, angebliche Vermieter im Ausland, ungewöhnlicher Zeitdruck und die Forderung nach Geld vor einer verlässlichen Prüfung des Angebots.

Auch eine Kommunikation, die plötzlich von einem Immobilienportal auf private Messenger, unbekannte Internetseiten oder ungewöhnliche Zahlungsdienste verlagert werden soll, kann Anlass zur Vorsicht geben.

Eine wichtige Schutzmaßnahme besteht darin, die Wohnung möglichst persönlich zu besichtigen und die Identität beziehungsweise Vermietungsberechtigung des Anbieters nachvollziehbar zu prüfen. Bei Unsicherheiten können eine Hausverwaltung, ein Immobilienmakler oder andere unabhängig ermittelte Ansprechpartner helfen, Angaben zu überprüfen.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Fotos aus Immobilienanzeigen kritisch zu betrachten. Werden identische Bilder unter verschiedenen Adressen oder mit unterschiedlichen Angaben verwendet, kann dies auf eine missbräuchliche Nutzung hindeuten. Allerdings ist auch ein solches Merkmal für sich genommen noch kein abschließender Betrugsnachweis.

Wer bereits auf eine gefälschte Anzeige hereingefallen ist, sollte möglichst schnell handeln. Wurde Geld überwiesen, ist die Bank unverzüglich zu kontaktieren. Ob eine Rückholung möglich ist, hängt unter anderem vom Zahlungsweg und davon ab, ob das Geld bereits weitergeleitet wurde.

Sind Zugangsdaten betroffen, sollten die Passwörter sofort geändert werden. Wurde dasselbe Passwort auch bei anderen Diensten verwendet, muss es dort ebenfalls ersetzt werden. Bei übermittelten Ausweiskopien sollten Betroffene besonders aufmerksam auf mögliche Hinweise eines Identitätsmissbrauchs achten.

Außerdem sollten sämtliche Beweise gesichert werden. Dazu zählen die Immobilienanzeige, Nachrichtenverläufe, E-Mails, Zahlungsaufforderungen, Bankverbindungen und gegebenenfalls die Internetadressen gefälschter Zahlungsseiten. Mit diesen Unterlagen kann eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Auch das betroffene Immobilienportal sollte informiert werden, damit verdächtige Angebote überprüft und gegebenenfalls entfernt werden können.

Für Wohnungssuchende ist die Situation häufig belastend. Gerade wer dringend eine neue Unterkunft benötigt, lässt sich leichter von vermeintlich einmaligen Angeboten oder kurzfristigen Zusagen überzeugen. Kriminelle nutzen diesen Zeitdruck bewusst aus.

Deshalb ist es besonders wichtig, sich bei der Wohnungssuche nicht zu vorschnellen Entscheidungen drängen zu lassen. Ein seriöser Vermieter sollte nachvollziehbare Angaben zur Immobilie machen und eine rechtlich ordnungsgemäße Vertragsabwicklung ermöglichen.

Die wichtigste Regel lautet: Überweisen Sie kein Geld für eine Wohnung, die Sie noch nicht verlässlich geprüft haben, und zahlen Sie keine angebliche Reservierungsgebühr oder Mietkaution, nur um eine Besichtigung oder Zusage zu erhalten.

Auch persönliche Daten sollten erst dann übermittelt werden, wenn klar ist, mit wem man kommuniziert und wofür die Informationen tatsächlich benötigt werden.

Fazit: Gefälschte Wohnungsanzeigen sind eine ernst zu nehmende Gefahr für Menschen auf Wohnungssuche. Die Täter setzen auf attraktive Mietpreise, angebliche Auslandsaufenthalte, gefälschte Zahlungsplattformen und den Druck, schnell handeln zu müssen. Neben finanziellen Verlusten droht auch der Missbrauch persönlicher Daten. Wer Angebote kritisch prüft, keine unberechtigten Vorauszahlungen leistet und sensible Informationen schützt, kann das Betrugsrisiko deutlich verringern.

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