Ein Cyberangriff auf die technischen Systeme mehrerer französischer Lebensmittelhandelsketten hat erhebliche Störungen im Supermarktbetrieb ausgelöst. Unbekannte Angreifer sollen Kühl- und Gefrieranlagen aus der Ferne manipuliert und während der Nacht in einen Auftaumodus versetzt haben. Dadurch wurde die ordnungsgemäße Kühlung zahlreicher Lebensmittel beeinträchtigt.
Nach den am 12. Oktober 2026 veröffentlichten Informationen sind allein bei der Handelsgruppe Les Mousquetaires etwa 150 Geschäfte in ganz Frankreich betroffen. Zu dem Konzern gehören unter anderem die Supermarktketten Intermarché und Netto.
Auch die Handelsgruppe Coopérative U bestätigte Störungen ihrer Kühlanlagen infolge eines Cyberangriffs.
Die französische Justiz hat inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Der wirtschaftliche Schaden könnte nach ersten Medienberichten mehrere Millionen Euro erreichen. Eine abschließende Schadenssumme liegt bislang jedoch nicht vor.
Angreifer manipulieren Kühl- und Gefrierschränke
Nach Angaben eines Sprechers der Handelsgruppe Les Mousquetaires gelang es den Angreifern, technische Steuerungssysteme von Kühl- und Gefrieranlagen zu beeinflussen.
Dabei sollen die Anlagen während der Nacht in den Auftaumodus geschaltet worden sein.
Ein solcher Betriebszustand kann bei Kühlgeräten grundsätzlich dazu dienen, angesammeltes Eis zu entfernen. Wird er jedoch unkontrolliert oder über einen längeren Zeitraum aktiviert, kann die erforderliche Kühltemperatur überschritten werden.
Für Lebensmittelhändler kann dies erhebliche Folgen haben.
Besonders empfindlich sind beispielsweise tiefgekühlte Waren, Fleisch, Fisch, Milchprodukte und andere Lebensmittel, die durchgehend innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gelagert werden müssen.
Wird die vorgeschriebene Kühlkette unterbrochen, kann die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Produkte beeinträchtigt sein.
Die Unternehmen müssen deshalb prüfen, welche Waren noch sicher verkauft werden dürfen und welche vorsorglich aus dem Sortiment genommen werden müssen.
Rund 150 Geschäfte der Handelsgruppe Les Mousquetaires betroffen
Nach den veröffentlichten Unternehmensangaben wurden etwa 150 Geschäfte der Gruppe Les Mousquetaires in unterschiedlichen Regionen Frankreichs von den technischen Störungen erfasst.
Zu den bekannten Handelsmarken des Konzerns gehören Intermarché und Netto.
Der Angriff beschränkte sich offenbar nicht auf einen einzelnen Supermarkt oder eine bestimmte Region.
Vielmehr deutet das Ausmaß der Störungen darauf hin, dass eine gemeinsam genutzte technische Infrastruktur betroffen war.
Nach Darstellung von Les Mousquetaires richtete sich die Cyberattacke gegen einen dänischen Software-Dienstleister, dessen Systeme von verschiedenen Lebensmittelhändlern eingesetzt werden.
Der Name des betroffenen Dienstleisters wurde in den vorliegenden Informationen nicht genannt.
Auch die genaue technische Vorgehensweise der Angreifer ist bislang nicht öffentlich geklärt.
Weitere Supermarktketten melden Störungen
Neben Les Mousquetaires bestätigte auch Coopérative U Auswirkungen des Cyberangriffs.
Der Leiter der Handelsgruppe, Dominique Schelcher, bezeichnete die Attacke öffentlich als beispiellos und inakzeptabel.
Nach seinen Angaben arbeiten die betroffenen Unternehmen gemeinsam mit Kältetechnikern daran, die Funktionsfähigkeit der Anlagen möglichst schnell wiederherzustellen.
Medienberichte nennen darüber hinaus weitere möglicherweise betroffene Handelsketten.
Welche Unternehmen tatsächlich geschädigt wurden und wie viele Filialen insgesamt betroffen sind, muss jedoch noch geklärt werden.
Eine verlässliche Gesamtzahl liegt bislang nicht vor.
Lebensmittel müssen möglicherweise in großem Umfang entsorgt werden
Besonders schwerwiegend sind die wirtschaftlichen Folgen der unterbrochenen Kühlung.
Nach Angaben von Les Mousquetaires müssen zahlreiche Lebensmittel entsorgt werden.
Für Supermärkte bedeutet dies nicht nur den Verlust der betroffenen Waren.
Hinzu kommen mögliche Kosten für die Entsorgung, die technische Überprüfung der Kühlanlagen, die Wiederherstellung der Systeme und den vorübergehenden Ausfall einzelner Verkaufsbereiche.
Auch die erneute Beschaffung und Einlagerung von Lebensmitteln kann zusätzliche Aufwendungen verursachen.
Wie hoch der Gesamtschaden ausfällt, ist derzeit nicht bekannt.
Französische Medien halten Schäden in Millionenhöhe für möglich. Diese Größenordnung ist bislang allerdings nicht durch eine abschließende Schadensberechnung bestätigt.
Sind Verbraucher durch die manipulierten Kühlanlagen gefährdet?
Für Kunden stellt sich vor allem die Frage, ob Lebensmittel, deren Kühlung zeitweise unterbrochen wurde, dennoch in den Verkauf gelangen könnten.
Grundsätzlich müssen Lebensmittelunternehmen sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Waren den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Dazu gehört insbesondere die Einhaltung vorgeschriebener Lagertemperaturen bei leicht verderblichen Produkten.
Wird eine Kühlkette unterbrochen, muss das Unternehmen prüfen, ob die betroffenen Lebensmittel weiterhin sicher sind.
Entscheidend sind dabei unter anderem die Art des Produkts, die erreichte Temperatur und die Dauer der Temperaturabweichung.
Nicht jede kurzfristige Störung führt automatisch dazu, dass sämtliche Waren unbrauchbar werden.
Umgekehrt dürfen Produkte, bei denen die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, nicht weiterverkauft werden.
Bislang liegen keine gesicherten Angaben darüber vor, dass infolge des aktuellen Cyberangriffs gesundheitsschädliche Lebensmittel an Verbraucher verkauft wurden.
Entsprechende Schlussfolgerungen wären daher nicht gerechtfertigt.
Cyberangriff offenbar über externen Softwareanbieter
Besonders bemerkenswert ist der mutmaßliche Angriffspunkt.
Nach Darstellung von Les Mousquetaires sollen die Täter nicht unmittelbar die IT-Systeme jedes einzelnen Supermarktes angegriffen haben.
Stattdessen sei ein externer Software-Dienstleister betroffen gewesen, dessen technische Lösungen von mehreren Handelsunternehmen genutzt werden.
Solche Konstellationen können ein erhebliches Risiko darstellen.
Wenn viele Unternehmen dieselbe Software oder zentrale technische Dienstleistungen verwenden, kann eine Sicherheitslücke unter Umständen Auswirkungen auf zahlreiche Standorte gleichzeitig haben.
In der IT-Sicherheit wird in diesem Zusammenhang häufig von Angriffen auf die Liefer- beziehungsweise Dienstleistungskette gesprochen.
Ob der aktuelle Vorfall tatsächlich nach diesem Muster ablief, muss die technische Untersuchung zeigen.
Bislang ist nicht bekannt, welche Sicherheitslücke möglicherweise ausgenutzt wurde oder ob sich die Angreifer auf andere Weise Zugang zu den Systemen verschafften.
Staatsanwaltschaft Paris übernimmt Ermittlungen
Die für Cyberkriminalität zuständige Abteilung der Pariser Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen zu dem Vorfall übernommen.
Ziel ist es, die betroffenen Unternehmen zu identifizieren und die gemeldeten Schäden zu untersuchen.
Dabei soll auch geprüft werden, in welchem Zusammenhang die einzelnen Störungen mit dem mutmaßlichen Cyberangriff stehen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden im Zusammenhang mit den Vorfällen zudem Brandausbrüche gemeldet.
Ob diese tatsächlich durch die Manipulation der technischen Anlagen verursacht wurden, ist bislang nicht nachgewiesen.
Auch über mögliche Verletzte oder konkrete Brandschäden liegen keine gesicherten Einzelheiten vor.
Die Ermittlungen müssen deshalb zunächst klären, welche Ereignisse unmittelbar auf den Angriff zurückzuführen sind.
Wer haftet für die entstandenen Schäden?
Neben der strafrechtlichen Aufklärung dürften auch Fragen der zivilrechtlichen Haftung von Bedeutung werden.
Betroffene Handelsunternehmen könnten prüfen, ob ihnen gegenüber dem Software-Dienstleister oder anderen Beteiligten vertragliche Ansprüche zustehen.
Entscheidend wären insbesondere die vereinbarten Sicherheits- und Leistungspflichten sowie die Frage, ob eine rechtlich relevante Pflichtverletzung vorliegt.
Auch die Versicherungsdeckung könnte zum Streitpunkt werden.
Intermarché wies nach den veröffentlichten Informationen darauf hin, dass derartige Schäden nicht von den bestehenden Versicherungen abgedeckt seien.
Ob und in welchem Umfang Versicherungsleistungen beansprucht werden können, hängt allerdings von den konkreten Verträgen und Versicherungsbedingungen ab.
Eine allgemeine Aussage, dass Cyberangriffe auf Kühlanlagen grundsätzlich nicht versicherbar seien, wäre deshalb unzutreffend.
Der Fall zeigt die Verwundbarkeit digital vernetzter Infrastruktur
Der Angriff verdeutlicht, dass Cyberkriminalität längst nicht mehr ausschließlich Computer, Kundendaten oder Zahlungsverkehr betrifft.
Auch technische Anlagen, die für den täglichen Betrieb von Unternehmen unverzichtbar sind, können durch digitale Angriffe beeinträchtigt werden.
Dazu gehören beispielsweise Kühlanlagen, Produktionsmaschinen, Lagertechnik und automatisierte Steuerungssysteme.
Je stärker solche Anlagen miteinander vernetzt sind, desto wichtiger werden geeignete Sicherheitsmaßnahmen.
Unternehmen müssen insbesondere darauf achten, dass externe Zugriffe abgesichert, Systeme regelmäßig überprüft und technische Notfallverfahren eingerichtet werden.
Auch die Möglichkeit, kritische Anlagen bei einer IT-Störung unabhängig von zentralen Softwaresystemen weiterzubetreiben, kann für die Betriebssicherheit von Bedeutung sein.
Welche konkreten Schutzmaßnahmen bei den betroffenen französischen Handelsketten vorhanden waren, ist bislang nicht bekannt.
Fazit: Ermittlungen laufen, Schadenshöhe noch offen
Der Cyberangriff auf die Kühlanlagen französischer Supermärkte zeigt, welche erheblichen wirtschaftlichen Folgen die Manipulation digital gesteuerter Betriebstechnik haben kann.
Allein bei Les Mousquetaires sind nach Unternehmensangaben rund 150 Geschäfte betroffen. Auch Coopérative U bestätigte entsprechende Störungen.
Zahlreiche Lebensmittel müssen möglicherweise entsorgt werden. Der wirtschaftliche Schaden könnte sich auf mehrere Millionen Euro belaufen.
Die Pariser Staatsanwaltschaft untersucht inzwischen die Hintergründe und versucht, die betroffenen Unternehmen sowie die entstandenen Schäden vollständig zu erfassen.
Noch ungeklärt sind die Identität der Angreifer, die genaue technische Vorgehensweise, die endgültige Schadenshöhe und mögliche rechtliche Verantwortlichkeiten. Bis entsprechende Untersuchungsergebnisse vorliegen, müssen diese Fragen offenbleiben.