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Insolvenzantrag der Mobile Senioren- und Behindertenbetreuung gemeinnützige GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Heidelberg hat den Antrag der Mobile Senioren- und Behindertenbetreuung gemeinnützige GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 09.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 59 IN 579/26. Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe, das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, die Registernummer lautet HRB 331777.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass es keine geordnete Insolvenzabwicklung mit Insolvenzverwalter gibt. Eine Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger findet dann regelmäßig nicht statt.

Für die Gesellschaft selbst ist eine solche Entscheidung ein schwerer Einschnitt. In der Regel wird die Gesellschaft danach aufgelöst und später gelöscht. Für Gläubiger bleiben Forderungen grundsätzlich bestehen; sie müssen diese selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind dabei meist gering.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und der Schriftverkehr. Auch Kunden mit noch offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Belege aufbewahren. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche im Rahmen eines geordneten Verfahrens gerichtet werden könnten.

Wichtig ist auch: Die Abweisung des Insolvenzantrags sagt nichts über die Höhe einzelner Forderungen aus. Sie bedeutet lediglich, dass nach der Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen und alle Nachweise sichern. Je nach Lage kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um das weitere Vorgehen zu klären. Wer Zahlungen geleistet hat oder noch Ansprüche aus Verträgen oder Gutscheinen geltend machen will, sollte die Unterlagen geordnet bereithalten und die nächsten Schritte zeitnah prüfen.

In der amtlichen Bekanntmachung sind keine weiteren Gründe, Zahlen oder Hintergründe genannt. Deshalb lässt sich dazu nichts weiter sagen.

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