Ein Windpark mit hoher Verschuldung
Die wirtschaftliche Situation der CEE Windpark Gollenberg GmbH & Co. KG verdient einen genaueren Blick.
Nach den im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Zahlen beläuft sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2025 auf rund 27,59 Millionen Euro.
Dem stehen Verbindlichkeiten von rund 22,81 Millionen Euro gegenüber.
Allein die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen rund 15,13 Millionen Euro.
Das Eigenkapital liegt bei rund 3,62 Millionen Euro.
Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von etwa 13,1 Prozent.
Anders ausgedrückt: Nur gut 13 Cent jedes bilanzierten Vermögenseuros sind durch Eigenkapital gedeckt.
Eine solche Finanzierungsstruktur ist bei kapitalintensiven Windenergieprojekten nicht grundsätzlich ungewöhnlich. Windkraftanlagen werden häufig über langfristige Darlehen finanziert, deren Rückzahlung aus den laufenden Stromerlösen erfolgen soll.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Höhe der Schulden.
Viel wichtiger ist die Frage, ob der Windpark über seine verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer ausreichend Einnahmen erzielt, um Betriebskosten, Zinsen, Tilgungen und sonstige Verpflichtungen zuverlässig zu bedienen.
Genau diese Frage lässt sich anhand der bisher vorliegenden Bilanzinformationen nicht abschließend beantworten.
Positives Signal: Bankverbindlichkeiten um 1,95 Millionen Euro reduziert
Ein wichtiger positiver Punkt ist der Rückgang der Bankverschuldung.
Während die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Ende 2024 noch bei rund 17,07 Millionen Euro lagen, beliefen sie sich zum 31. Dezember 2025 auf etwa 15,13 Millionen Euro.
Die Gesellschaft konnte ihre Bankverbindlichkeiten damit um rund 1,95 Millionen Euro beziehungsweise etwa 11,4 Prozent reduzieren.
Das kann ein Zeichen dafür sein, dass der Windpark seine Finanzierung planmäßig zurückführt.
Allerdings bleibt offen, aus welchen Mitteln die Rückzahlung erfolgte.
Wurden die Darlehen vollständig aus laufenden Stromerlösen und operativen Zahlungsüberschüssen bedient?
Oder standen dafür andere Mittel zur Verfügung, beispielsweise zusätzliche Finanzierungen, Gesellschafterzahlungen oder Veränderungen im Umlaufvermögen?
Diese Unterscheidung ist aus Anlegersicht wesentlich.
Denn eine aus dem laufenden Betrieb finanzierte Tilgung spricht eher für eine tragfähige Ertrags- und Liquiditätsstruktur als eine Schuldentilgung, die auf einmaligen Mittelzuflüssen beruht.
Die Redaktion hat die Geschäftsführung deshalb ausdrücklich gefragt, wie hoch der operative Cashflow 2025 war und aus welchen Mitteln die Bankverbindlichkeiten reduziert wurden.
Eine Antwort lag nach Angaben der Redaktion bis zum Redaktionsschluss nicht vor.
Nur rund 350.000 Euro liquide Mittel
Besondere Aufmerksamkeit verdient der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand.
Zum 31. Dezember 2025 verfügte die Gesellschaft über liquide Mittel von rund 350.705 Euro.
Gemessen an der Bilanzsumme entspricht das lediglich etwa 1,3 Prozent.
Dieser Wert allein beweist keine Liquiditätsschwäche. Bei Windparkgesellschaften können Einnahmen regelmäßig eingehen und unmittelbar für Betriebskosten oder den Schuldendienst verwendet werden.
Dennoch stellt sich angesichts der hohen Gesamtverbindlichkeiten die Frage nach dem finanziellen Spielraum.
Wie hoch sind die nächsten Zins- und Tilgungszahlungen?
Welche laufenden Betriebskosten müssen aus den verfügbaren Mitteln finanziert werden?
Bestehen zusätzliche Kreditlinien oder vertraglich vereinbarte Liquiditätsreserven?
Und wie würde die Gesellschaft reagieren, wenn Stromerlöse vorübergehend deutlich geringer ausfielen als erwartet?
Ohne Angaben zur Fälligkeitsstruktur, zur laufenden Liquiditätsplanung und zu möglichen zusätzlichen Finanzierungsspielräumen lässt sich nicht beurteilen, ob der ausgewiesene Zahlungsmittelbestand angemessen ist.
Die Redaktion hat deshalb ausdrücklich um eine Einschätzung der Geschäftsführung zur Höhe der Liquiditätsreserve gebeten.
Auch hierzu blieb eine Stellungnahme nach Angaben der Redaktion aus.
Wie viel verdient der Windpark tatsächlich?
Eine der zentralen offenen Fragen betrifft die Ertragslage.
Die Bilanz zeigt, wie Vermögen und Finanzierung zum Jahresende verteilt sind. Sie sagt jedoch nicht unmittelbar aus, welche wirtschaftlichen Überschüsse der Windpark während des Geschäftsjahres erzielt hat.
Für Anleger wären insbesondere die Umsatzerlöse, das Jahresergebnis und der operative Cashflow entscheidend.
Diese Kennzahlen geben unterschiedliche Einblicke in die wirtschaftliche Situation.
Die Umsatzerlöse zeigen, welche Einnahmen aus dem Geschäft erzielt wurden.
Das Jahresergebnis berücksichtigt unter anderem betriebliche Aufwendungen, Abschreibungen und Finanzierungskosten.
Der operative Cashflow wiederum ist für die Frage besonders wichtig, ob der laufende Geschäftsbetrieb tatsächlich ausreichende Zahlungsmittel hervorbringt.
Gerade bei einer hoch fremdfinanzierten Windparkgesellschaft ist die Fähigkeit zum regelmäßigen Schuldendienst eine zentrale wirtschaftliche Kennzahl.
Deshalb hat die Redaktion unter anderem nach den Umsatzerlösen, dem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, dem operativen Cashflow und den Zinsaufwendungen des Jahres 2025 gefragt.
Die entsprechenden Antworten fehlen bislang.
Das bedeutet nicht, dass der Windpark keine ausreichenden Erträge erwirtschaftet.
Es bedeutet lediglich, dass die vorliegenden Informationen für eine belastbare Beurteilung nicht ausreichen.
Stromproduktion und Strompreise als entscheidende Faktoren
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Windparks hängt maßgeblich davon ab, wie viel Strom die Anlagen erzeugen und welche Vergütung dafür erzielt wird.
Dabei können die tatsächlichen Ergebnisse von den ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsprognosen abweichen.
Witterungsbedingungen, technische Verfügbarkeit, Abschaltungen und die Entwicklung der Strompreise beeinflussen die Einnahmen.
Für Anleger ist deshalb entscheidend, ob die Stromproduktion 2025 den Planungen entsprach.
Ebenso wichtig ist die Frage, welcher Anteil der Erlöse durch feste Vergütungen, Stromabnahmeverträge oder andere Preisabsicherungen geschützt war.
Je stärker ein Windpark von schwankenden Marktpreisen abhängig ist, desto wichtiger werden entsprechende Risikobetrachtungen.
Die Redaktion wollte daher wissen, wie hoch die tatsächlich erzeugte Strommenge war, welche Stromerlöse erzielt wurden und wie empfindlich die Finanzierung auf niedrigere Strompreise oder eine geringere Produktion reagieren würde.
Auch diese Fragen blieben nach Angaben der Redaktion unbeantwortet.
Damit fehlt bislang eine wesentliche Grundlage, um die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts unabhängig einzuschätzen.
Hohe laufende Verpflichtungen bis 2042
Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten weist die Gesellschaft weitere finanzielle Verpflichtungen aus.
Nach den in der Presseanfrage wiedergegebenen Abschlussangaben belaufen sich diese auf insgesamt 934.800 Euro jährlich.
Besonders ins Gewicht fällt ein Wartungsvertrag mit jährlichen Verpflichtungen von 472.800 Euro bis zum Jahr 2037.
Hinzu kommen Miet- und Pachtverpflichtungen von jährlich 357.900 Euro, die bis 2042 bestehen.
Diese Verträge können für einen Windpark wirtschaftlich notwendig sein.
Regelmäßige Wartung dient der technischen Verfügbarkeit der Anlagen. Langfristige Nutzungs- und Pachtverträge sichern die Nutzung der benötigten Flächen.
Allerdings handelt es sich um erhebliche laufende Kosten, die auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern.
Für Anleger stellt sich daher die Frage, wie flexibel die Kostenstruktur tatsächlich ist.
Können Wartungsverträge angepasst werden?
Welche Kosten entstehen bei größeren technischen Problemen?
Und ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagen mit den langfristigen Vertragslaufzeiten abgestimmt?
Besonders die bis 2042 laufenden Miet- und Pachtverpflichtungen machen eine transparente Planung der verbleibenden Betriebsdauer wichtig.
Was passiert am Ende der technischen Nutzungsdauer?
Windenergieanlagen sind langlebige, aber nicht unbegrenzt nutzbare technische Anlagen.
Mit zunehmendem Alter können größere Reparaturen, Ersatzinvestitionen oder Modernisierungen erforderlich werden.
Hinzu kommen mögliche Entscheidungen über eine Laufzeitverlängerung, ein Repowering oder den vollständigen Rückbau.
Der Jahresabschluss weist für die Windenergieanlagen nach den in der Anfrage genannten Angaben einen bilanziellen Buchwert von rund 26,20 Millionen Euro aus.
Ein solcher Buchwert ist jedoch nicht automatisch mit dem aktuellen Marktwert gleichzusetzen.
Für Anleger wäre deshalb interessant, welchen wirtschaftlichen Wert die Geschäftsführung den Anlagen gegenwärtig beimisst.
Auch die verbleibende technische Nutzungsdauer spielt eine entscheidende Rolle.
Wenn langfristige Finanzierungs- und Pachtverpflichtungen bestehen, muss sichergestellt sein, dass die Anlagen über einen ausreichenden Zeitraum wirtschaftlich betrieben werden können.
Die Redaktion hat deshalb nach möglichen Repowering-Plänen, Ersatzinvestitionen, der technischen Restnutzungsdauer und der finanziellen Vorsorge für den späteren Rückbau gefragt.
Eine Stellungnahme dazu liegt nach Angaben der Redaktion bislang nicht vor.
Finanzielle Auflagen der Banken bleiben unbekannt
Bei größeren Projektfinanzierungen vereinbaren Banken häufig bestimmte wirtschaftliche Mindestanforderungen.
Solche sogenannten Financial Covenants können beispielsweise Vorgaben zur Schuldendienstdeckungsquote, zu Liquiditätsreserven oder zu anderen Finanzkennzahlen enthalten.
Ob entsprechende Vereinbarungen bei der CEE Windpark Gollenberg GmbH & Co. KG bestehen, geht aus den bislang vorliegenden Informationen nicht hervor.
Die Redaktion hat deshalb ausdrücklich nach solchen Auflagen gefragt.
Auch wollte sie wissen, ob sämtliche Anforderungen im Geschäftsjahr 2025 eingehalten wurden oder ob es zu Neuverhandlungen beziehungsweise vorübergehenden Aussetzungen kam.
Diese Fragen sind nicht als Behauptung zu verstehen, dass Vertragsauflagen verletzt wurden.
Dafür liegen keine Belege vor.
Die Antworten wären jedoch für eine vollständige Risikobewertung von Interesse.
Denn bei einer hohen Bankverschuldung können vertragliche Finanzkennzahlen für die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens bedeutsam sein.
Eigenkapital bleibt unverändert – wie wurde das Ergebnis behandelt?
Eine weitere Frage betrifft das Eigenkapital.
Dieses wird nach den Angaben in der Presseanfrage für 2025 mit rund 3,62 Millionen Euro ausgewiesen und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Daraus ergibt sich die Frage, wie das Ergebnis des Geschäftsjahres bilanziell und gesellschaftsrechtlich behandelt wurde.
Ein unveränderter Eigenkapitalbetrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass kein Gewinn oder Verlust entstanden ist.
Denkbar sind verschiedene Ergebnisverwendungs- und Kapitalbewegungen.
Ohne zusätzliche Informationen lässt sich die Ursache nicht feststellen.
Für Anleger wäre insbesondere wichtig zu erfahren, ob Gewinne erwirtschaftet und ausgeschüttet wurden oder ob andere gesellschaftsrechtliche Vorgänge eine Rolle spielten.
Die Redaktion hat deshalb sowohl nach der Ergebnisbehandlung als auch nach möglichen Ausschüttungen und sonstigen Zahlungen an Gesellschafter gefragt.
Bis zum Redaktionsschluss lag dazu nach Angaben der Redaktion keine Antwort vor.
Passive latente Steuern steigen
Auch die Entwicklung der passiven latenten Steuern wirft Fragen auf.
Nach den in der Presseanfrage genannten Zahlen erhöhten sie sich von rund 1,01 Millionen Euro auf etwa 1,15 Millionen Euro.
Passive latente Steuern entstehen grundsätzlich aus zeitlichen Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen, soweit daraus künftig steuerliche Belastungen resultieren.
Sie sind deshalb nicht mit einer unmittelbar fälligen Steuerschuld gleichzusetzen.
Gleichwohl können sie Hinweise auf künftige steuerliche Auswirkungen bilanzieller Bewertungsunterschiede geben.
Für eine fundierte wirtschaftliche Einschätzung wäre interessant, über welchen Zeitraum sich diese Unterschiede voraussichtlich abbauen und welche tatsächlichen Steuerzahlungen daraus entstehen könnten.
Auch hierzu hat die Redaktion um eine Erläuterung gebeten.
Keine eigenen Beschäftigten – wer übernimmt den Betrieb?
Nach den in der Presseanfrage wiedergegebenen Angaben beschäftigt die CEE Windpark Gollenberg GmbH & Co. KG keine eigenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer.
Das ist bei Windparkgesellschaften nicht ungewöhnlich.
Häufig werden technische und kaufmännische Aufgaben an spezialisierte Dienstleister übertragen.
Dennoch ist für Anleger relevant, welche Unternehmen diese Leistungen erbringen und zu welchen Konditionen sie beauftragt wurden.
Besonders bei Unternehmensgruppen stellt sich zudem die Frage, ob Leistungen von verbundenen oder nahestehenden Unternehmen bezogen werden.
Solche Geschäftsbeziehungen sind nicht grundsätzlich problematisch.
Für eine transparente wirtschaftliche Bewertung ist jedoch wichtig, die Höhe entsprechender Zahlungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen nachvollziehen zu können.
Die Redaktion hat deshalb nach den zuständigen Betriebsführungsunternehmen sowie nach möglichen Verbindungen innerhalb der CEE-/CYCAP-Struktur gefragt.
Auch zu Zahlungen an verbundene Unternehmen wurde um Auskunft gebeten.
Eine Antwort blieb nach Angaben der Redaktion aus.
Redaktion stellte 30 konkrete Fragen – keine Antwort bis zum Redaktionsschluss
Um die wirtschaftliche Situation nicht allein anhand einzelner Bilanzkennzahlen zu bewerten, hat die Redaktion von verbraucherschutzforum.berlin eine ausführliche Presseanfrage an die CEE Windpark Gollenberg GmbH & Co. KG beziehungsweise die verantwortlichen Ansprechpartner gerichtet.
Insgesamt wurden 30 Fragen formuliert.
Sie betreffen insbesondere die Ertragslage, die Liquidität, den Schuldendienst, die Bankfinanzierung, die Stromproduktion, die technische Verfügbarkeit der Anlagen und die langfristigen finanziellen Verpflichtungen.
Darüber hinaus bat die Redaktion um eine Einschätzung, ob die Geschäftsführung die Gesellschaft gegenwärtig als langfristig solide finanziert betrachtet und welche wirtschaftlichen Kennzahlen diese Einschätzung stützen.
Für die Beantwortung wurde eine Frist von drei Tagen ab Zugang der Anfrage gesetzt.
Zugleich bot die Redaktion an, eine Mitteilung über einen zusätzlichen Zeitbedarf zu berücksichtigen.
Nach Angaben der Redaktion ging bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme ein. Die 30 Fragen blieben damit unbeantwortet.
Das ist für die Berichterstattung relevant, weil die Sichtweise der Geschäftsführung zu den aufgeworfenen Punkten nicht dargestellt werden kann.
Allerdings darf aus einer ausbleibenden Antwort nicht automatisch auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, Pflichtverletzungen oder eine bewusste Verweigerung von Transparenz geschlossen werden.
Eine Gesellschaft kann unterschiedliche Gründe haben, eine Presseanfrage nicht oder nicht innerhalb einer kurzen Frist zu beantworten.
Die fehlende Stellungnahme ändert jedoch nichts daran, dass die aus dem Jahresabschluss abgeleiteten Fragen aus Anlegersicht weiterhin offen sind.
Was Anleger jetzt wissen sollten
Die veröffentlichten Bilanzzahlen der CEE Windpark Gollenberg GmbH & Co. KG zeichnen kein ausschließlich negatives Bild.
Der Rückgang der Bankverbindlichkeiten um rund 1,95 Millionen Euro ist grundsätzlich positiv.
Auch der erhebliche bilanzielle Wert der Windenergieanlagen zeigt, dass die Gesellschaft über eine umfangreiche Vermögensbasis verfügt.
Gleichzeitig bleibt die Finanzierung stark fremdkapitalgeprägt.
Mit rund 22,81 Millionen Euro an Verbindlichkeiten und einem Eigenkapital von rund 3,62 Millionen Euro besteht ein hoher Verschuldungsgrad.
Die liquiden Mittel von rund 350.705 Euro erscheinen im Verhältnis zu den gesamten finanziellen Verpflichtungen vergleichsweise niedrig.
Ob dieser Zahlungsmittelbestand tatsächlich ein Risiko darstellt, hängt jedoch von den laufenden Einnahmen, der Fälligkeitsstruktur und den vorhandenen Finanzierungsreserven ab.
Genau hierzu fehlen die entscheidenden Informationen.
Anleger sollten deshalb insbesondere auf eine nachvollziehbare Darstellung des operativen Cashflows, der jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen sowie der langfristigen Ertragsplanung achten.
Auch die tatsächliche Stromproduktion und die technische Restnutzungsdauer der Anlagen sind für die wirtschaftliche Bewertung wesentlich.