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Startchancengesetz im Bundestag: Künftig sollen schon Vierjährige überprüft werden – mehr Bildungsgerechtigkeit oder zusätzlicher Druck auf Kinder?
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Startchancengesetz im Bundestag: Künftig sollen schon Vierjährige überprüft werden – mehr Bildungsgerechtigkeit oder zusätzlicher Druck auf Kinder?

ponce_photography (CC0), Pixabay

Die Bildungschancen sollen nicht erst mit der Einschulung beginnen

Ob ein Kind in der Schule erfolgreich lernen kann, hängt nicht allein davon ab, was im Klassenzimmer geschieht. Bereits in den ersten Lebensjahren werden wichtige Grundlagen gelegt.

Sprachliche Fähigkeiten, motorische Entwicklung und ein erstes Verständnis für Zahlen und Mengen können den Einstieg in die Grundschule erheblich erleichtern.

Genau hier setzt das geplante Startchancengesetz an.

Nach den vorgestellten Plänen soll künftig spätestens im Alter von vier Jahren verbindlich festgestellt werden, wie weit ein Kind in bestimmten Entwicklungsbereichen ist.

Dabei stehen insbesondere drei Bereiche im Mittelpunkt:

  • Sprachliche Fähigkeiten und Sprachverständnis

  • Motorische Entwicklung

  • Mathematische Vorläuferfähigkeiten, etwa das Verständnis für Zahlen und Mengen

Werden Schwierigkeiten erkannt, sollen gezielte Fördermaßnahmen folgen.

Damit soll verhindert werden, dass Kinder erst bei der Einschulung mit Entwicklungsrückständen auffallen, obwohl frühere Unterstützung möglich gewesen wäre.

Bundesbildungsministerin Prien betont die Bedeutung der deutschen Sprache

Bundesbildungsministerin Karin Prien sieht insbesondere in der Sprachförderung eine zentrale Voraussetzung für Bildungserfolg.

Im Bayerischen Rundfunk unterstrich sie die Bedeutung frühkindlicher Bildung.

Wer bis zur Einschulung die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrsche, werde große Schwierigkeiten haben, im Bildungssystem anzukommen.

Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Kinder müssen den Unterricht verstehen können, um Aufgaben zu bearbeiten, Fragen zu stellen und sich aktiv am Schulalltag zu beteiligen.

Sprachliche Förderung ist deshalb nicht nur für Kinder wichtig, die zu Hause überwiegend eine andere Sprache sprechen.

Auch Kinder, die mit Deutsch als Familiensprache aufwachsen, können Unterstützung bei Wortschatz, Sprachverständnis oder Ausdrucksfähigkeit benötigen.

Entscheidend sollte daher der individuelle Förderbedarf sein – nicht die Herkunft eines Kindes.

Früher erkennen ist sinnvoll – aber wer übernimmt die Förderung?

Die geplante verbindliche Entwicklungsfeststellung kann dazu beitragen, Unterstützungsbedarf rechtzeitig sichtbar zu machen.

Eine Untersuchung allein verbessert allerdings noch keine Bildungschancen.

Der eigentliche Erfolg hängt davon ab, ob auf die Ergebnisse wirksame Maßnahmen folgen.

Dafür braucht es ausreichend qualifiziertes Personal in Kindertageseinrichtungen und geeignete Förderangebote.

Ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften, Eltern und gegebenenfalls weiteren Fachstellen.

Wenn ein Kind Förderbedarf hat, muss geklärt sein, wer die Unterstützung organisiert, wie sie umgesetzt wird und wie ihre Wirksamkeit überprüft werden kann.

Sonst besteht die Gefahr, dass zwar zusätzliche Daten erhoben werden, sich an der tatsächlichen Situation der Kinder aber zu wenig verändert.

Kinder entwickeln sich unterschiedlich

Bei aller Bedeutung früher Förderung darf nicht übersehen werden, dass Kinder individuelle Entwicklungsgeschwindigkeiten haben.

Nicht jedes vierjährige Kind spricht gleich viel, bewegt sich gleich sicher oder zeigt dieselben mathematischen Fähigkeiten.

Eine verbindliche Erhebung sollte deshalb altersgerecht gestaltet sein und Entwicklungsunterschiede angemessen berücksichtigen.

Es geht nicht darum, Kinder möglichst früh in gute und schlechte Leistungen einzuteilen.

Vielmehr sollte festgestellt werden, welche Unterstützung ein Kind benötigt, um seine Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln.

Auch Eltern müssen nachvollziehen können, was untersucht wird, wie die Ergebnisse zustande kommen und welche Konsequenzen daraus folgen.

Eine Frage der Bildungsgerechtigkeit

Die Grundidee des Gesetzes betrifft ein zentrales Problem des Bildungssystems: Kinder beginnen ihre Schullaufbahn mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

Einige verfügen bereits bei der Einschulung über einen umfangreichen Wortschatz und vielfältige Lernerfahrungen.

Andere benötigen mehr Unterstützung.

Frühzeitige Förderung kann helfen, solche Unterschiede zu verringern, bevor sie sich im weiteren Bildungsweg verfestigen.

Das ist gerade aus Sicht des Verbraucherschutzes und der Familien von Bedeutung.

Denn gute Bildungsangebote dürfen nicht davon abhängen, ob Eltern privat zusätzliche Förderung finanzieren können.

Ein wirksames staatliches Förderkonzept sollte deshalb möglichst alle Kinder erreichen, die Unterstützung benötigen.

Bund und Länder stehen vor einer großen Aufgabe

Der Gesetzentwurf trägt offiziell den Namen Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Neben der verpflichtenden Erhebung des Entwicklungsstands sieht er auch bundesweite Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung und eine gezielte Unterstützung von Kitas in herausfordernden sozialen Lagen vor. <Cite refs={[„turn716417search0″,“turn716417search1“]}/>

Nach den Angaben von Bundesbildungsministerin Prien sollen die Maßnahmen in den kommenden Jahren mit bis zu zehn Milliarden Euro vom Bund gefördert werden. <Cite refs={[„turn716417search2″,“turn716417search4“]}/>

Damit stellt sich eine weitere Frage: Wie werden die Mittel verteilt, und kommt die Unterstützung tatsächlich bei den Kindern an, die sie besonders dringend benötigen?

Auch die Qualität der Kindertagesbetreuung spielt eine entscheidende Rolle. Wenn Einrichtungen bereits mit Personalmangel und hoher Arbeitsbelastung kämpfen, können zusätzliche Aufgaben schwierig umzusetzen sein.

Die geplanten Untersuchungen sollten deshalb nicht zulasten der täglichen pädagogischen Arbeit gehen.

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