Beim Amtsgericht Augsburg läuft unter dem Aktenzeichen IN 783/26 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der null8neun GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhaching. Das Gericht hat am 07.10.2026 um 11:00 Uhr zur Sicherung des Vermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das bedeutet: Die Firma darf nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch das Einziehen von Forderungen und das Verwalten von Bargeld fällt darunter.
Was die Firma nach außen gemacht hat
Nach den auffindbaren Register- und Branchenangaben war die Gesellschaft seit 2021 unter der Adresse Bajuwarenring 19, 82041 Oberhaching eingetragen. In öffentlich zugänglichen Unternehmensverzeichnissen wird sie mit einem Bezug zur Website immowert-investment.de genannt; daraus und aus der Firmierung mit dem Wortbestandteil „IMMOWERT“ lässt sich mit einiger Sicherheit ein Bezug zu Immobilien- oder Investmenttätigkeiten ableiten. Sicher belegt ist außerdem, dass das Unternehmen als GmbH & Co. KG im Handelsregister München geführt wurde. Ein im Netz auffindbarer öffentlicher Eintrag nennt zudem die zuletzt veröffentlichten Jahresabschlüsse bis 2025. Den genauen Unternehmensgegenstand konnte ich in frei zugänglichen Quellen nicht eindeutig und vollständig verifizieren; deshalb ist hier nur von einem plausiblen, aber nicht abschließend belegten Immobilien-/Investmentbezug die Rede.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen verschoben, verkauft oder anderweitig zum Nachteil der Gläubiger verändert wird. Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky aus Augsburg, überwacht die Vermögenslage und soll sicherstellen, dass vorhandene Werte gesichert werden. Für die Firma bedeutet das: Wichtige Zahlungen, Verkäufe oder Einziehungen von Forderungen brauchen jetzt seine Zustimmung.
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger heißt das vor allem: Offene Forderungen sollten jetzt sorgfältig dokumentiert werden. Wer noch Geld von der Gesellschaft erwartet, sollte Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen, Mahnungen oder Zahlungen sichern. Laufende Geschäftsbeziehungen können sich verzögern oder zunächst nur eingeschränkt fortgeführt werden. Ob am Ende ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie hoch eine mögliche Quote ausfällt, ist jetzt noch offen.
Was Betroffene jetzt tun können
Was Betroffene jetzt tun können: Rechnungen, Verträge und Schriftverkehr sofort sammeln, offene Forderungen prüfen und auf Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Wer Lieferungen, Mietzahlungen oder sonstige Leistungen an die Gesellschaft erbracht hat, sollte nichts vorschnell ausgleichen oder zurückbuchen, ohne die Rechtslage zu prüfen. Gläubiger sollten ihre Ansprüche später nur nach den Vorgaben des Gerichts und des Verwalters anmelden.