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Insolvenzantrag der Andreas Köchy Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Braunschweig hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Andreas Köchy Immobilien GmbH abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde das Verfahren am 2. Oktober 2026 mangels Masse zurückgewiesen. Anlass der Veröffentlichung ist die fehlende ausreichende Insolvenzmasse, also nicht genügend verfügbares Vermögen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Hintergrund der Entscheidung

Die Andreas Köchy Immobilien GmbH hat ihren Sitz in Schöppenstedt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 208356 eingetragen. Gegenstand des Verfahrens war ein Insolvenzantragsverfahren, das das Insolvenzgericht Braunschweig unter dem Aktenzeichen 272 IN 189/26 führte. Als vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Andreas Köchy benannt.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht bereits vor der eigentlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellt hat, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter, Gläubigerversammlungen und Verwertung der Masse im üblichen Umfang.

Folgen für das Unternehmen

Für die Gesellschaft ist eine solche Entscheidung ein schwerwiegender Einschnitt. Die Abweisung des Insolvenzantrags zeigt, dass die wirtschaftliche Situation offenbar so angespannt ist, dass selbst die Finanzierung des Verfahrens nicht gesichert war. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass Forderungen nur noch außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens verfolgt werden können, wobei die Durchsetzung in der Praxis häufig schwierig ist.

Ob und in welchem Umfang noch Vermögenswerte vorhanden sind, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor. Der vollständige Beschluss kann laut Mitteilung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einordnung

Eine Abweisung mangels Masse ist kein positives Signal für die Zukunft eines Unternehmens. Sie zeigt vielmehr, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereits so weit fortgeschritten sind, dass das Verfahren selbst nicht mehr aus dem vorhandenen Vermögen finanziert werden kann. In solchen Fällen ist die Fortführung des Geschäftsbetriebs meist erheblich gefährdet oder faktisch nicht mehr möglich.

Für die Andreas Köchy Immobilien GmbH markiert die Entscheidung vom 2. Oktober 2026 damit einen kritischen Punkt. Die amtliche Veröffentlichung vom 5. Oktober 2026 macht den Vorgang öffentlich bekannt und informiert Gläubiger, Geschäftspartner und weitere Beteiligte über die rechtliche Situation des Unternehmens.

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