Das Amtsgericht Cottbus hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GWB Gesellschaft für Industrieinstandhaltung, Wartung und Baugruppenregenerierung mbH den Antrag der Gesellschafter auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Beschluss wurde am 28. Januar 2026 gefasst und am 1. Oktober 2026 amtlich bekannt gemacht.
Der Grund für die Abweisung ist rechtlich klar formuliert: Es war nicht genügend Masse vorhanden, um das Insolvenzverfahren überhaupt durchführen zu können. Damit ist gemeint, dass das Unternehmen nach Einschätzung des Gerichts nicht über ausreichend verwertbares Vermögen verfügte, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Unternehmen und Sitz
Die Gesellschaft hat ihren eingetragenen Sitz in Guben und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 1452 eingetragen. Als Geschäftszweck nennt die Bekanntmachung unter anderem die Instandhaltung und Reinigung von Gebäuden, Maschinen- und Produktionsanlagen, die Organisation und Überwachung von Wartungsarbeiten, den Betrieb von Produktionsanlagen, die Fertigung von Baugruppen sowie Leistungen im Bereich der ökologischen Ver- und Entsorgung und der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
Die Anschrift der Gesellschaft lautet Forster Straße 36, 03172 Guben.
Folgen der Entscheidung
Mit der Abweisung mangels Masse wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das bedeutet, dass das Gericht das Verfahren nicht in die Phase überführt, in der ein Insolvenzverwalter bestellt und das Vermögen der Gesellschaft geordnet verwertet würde. Stattdessen endet das Eröffnungsverfahren bereits an dieser Stelle.
Nach der Entscheidung hat die Schuldnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Verfahrenswert wurde auf 3.000 Euro festgesetzt.
Einordnung
Eine Abweisung mangels Masse ist für ein Unternehmen ein besonders schwerwiegendes Signal. Sie zeigt, dass selbst für die Durchführung des Insolvenzverfahrens keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Aussichten auf eine Befriedigung gering sind. Für das Unternehmen selbst ist die Entscheidung regelmäßig ein Zeichen dafür, dass eine wirtschaftliche Sanierung in dieser Form nicht mehr möglich ist.
Im konkreten Fall betrifft die Entscheidung die GWB Gesellschaft für Industrieinstandhaltung, Wartung und Baugruppenregenerierung mbH im Verfahren 63 IN 52/25 vor dem Amtsgericht Cottbus.