Das Insolvenzgericht Hanau hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der INTER AS BAU GmbH mit Sitz in Freigericht am 14. September 2026 mangels Masse abgewiesen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffen ist die INTER AS BAU GmbH mit der Geschäftsanschrift Altenmittlauer Str. 1, 63579 Freigericht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 98015 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Canip Ayrangöl genannt, wohnhaft in der Annastr. 6, 63579 Freigericht.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen. Dazu zählen unter anderem Gerichtskosten sowie die Vergütung für eine mögliche Insolvenzverwaltung. Das Verfahren wird in diesem Fall nicht eröffnet.
Für ein Unternehmen ist eine solche Entscheidung ein schwerwiegender Schritt. Sie bedeutet, dass keine reguläre Abwicklung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren stattfindet. Stattdessen bleibt häufig nur die unmittelbare Auseinandersetzung mit offenen Forderungen, laufenden Verpflichtungen und der Frage, wie das Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich weiter behandelt wird.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse meist nachteilig, weil kein Insolvenzverfahren zur geordneten Verwertung und Verteilung von Vermögen eröffnet wird. Offene Forderungen können dadurch oft nur noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden. Auch Geschäftspartner müssen sich darauf einstellen, dass vertragliche Ansprüche möglicherweise nicht mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgesichert oder befriedigt werden.
Da der Beschluss im Zusammenhang mit einem Insolvenzantragsverfahren ergangen ist, zeigt er zugleich, dass das Unternehmen bereits in einer wirtschaftlich angespannten Lage gewesen sein muss. Die Entscheidung markiert damit einen formalen Einschnitt, der in der Praxis häufig das Ende der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit eines Unternehmens bedeutet.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Damit besteht die Möglichkeit, sich über die genauen Gründe und den rechtlichen Hintergrund der Entscheidung zu informieren.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Verfahren gegen die INTER AS BAU GmbH vorerst beendet, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.