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MS „Neele“ Shipping GmbH & Co. KG: Vergütung für Nachtragsverteilung festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „Neele“ Shipping GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Stuttgart die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 14 IN 457/14 geführt.

Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Boschstraße 21 in 49733 Haren und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter HRA 203162 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die NM Shipping Beteiligungs GmbH. Deren Geschäftsführer ist Werner Renz.

Als Verfahrensbevollmächtigte werden die Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB genannt. Zuständiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff aus Tübingen.

Betrieb und Management von Seeschiffen

Die MS „Neele“ Shipping GmbH & Co. KG war als Schifffahrtsgesellschaft tätig. Der Geschäftszweck solcher Einschiffsgesellschaften umfasst regelmäßig den Erwerb, den Betrieb, die Bereederung und die Veräußerung eines bestimmten Seeschiffs.

Zur Bereederung gehören insbesondere das kaufmännische und technische Management des Schiffsbetriebs. Je nach Gesellschaftsvertrag können außerdem Beteiligungen an anderen Schifffahrtsgesellschaften sowie weitere mit der Seeschifffahrt zusammenhängende Geschäfte zum Unternehmensgegenstand gehören.

Da in der aktuellen gerichtlichen Bekanntmachung kein vollständiger Handelsregistergegenstand wiedergegeben wird, lässt sich daraus nicht abschließend feststellen, welche dieser Tätigkeiten ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag der MS „Neele“ Shipping GmbH & Co. KG genannt waren.

Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Verfahrens

Das ursprüngliche Insolvenzverfahren wurde bereits aufgehoben. Später ordnete das Amtsgericht eine Nachtragsverteilung an. Eine solche Verteilung kommt in Betracht, wenn nach der Aufhebung oder dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte festgestellt oder nachträglich für die Insolvenzmasse verfügbar werden.

Der Wert der nachträglich verteilten Insolvenzmasse beträgt nach Angaben des Gerichts 5.875,25 Euro. Die aktuelle Bekanntmachung betrifft daher weder einen neuen Insolvenzantrag noch die erneute Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt

Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff beantragte am 18. September 2026 die Festsetzung seiner gesonderten Vergütung und der entstandenen Auslagen für die Durchführung der Nachtragsverteilung.

Das Amtsgericht hat die Vergütung, die zu erstattenden Auslagen und die darauf entfallende Umsatzsteuer von 19 Prozent festgesetzt. Die konkreten Beträge werden gemäß § 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung nicht veröffentlicht.

Der Insolvenzverwalter darf den festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse entnehmen. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Rechtsmittel innerhalb von zwei Wochen möglich

Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro, kann gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden.

Wird der Beschwerdewert von 300 Euro nicht überschritten, steht unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsbehelf der Erinnerung zur Verfügung. Auch dieser muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Stuttgart eingehen.

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Einreichung nicht.

Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Stuttgart datiert vom 23. September 2026.

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