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Profi Baufachmarkt GmbH: Nachtragsverteilung über rund 107.696 Euro

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im langjährigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profi Baufachmarkt GmbH hat das Amtsgericht Hof die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 264/02 geführt.

Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Bayreuther Straße 5 in 95615 Marktredwitz und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 2260 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Helmut Bach genannt.

Bei der Profi Baufachmarkt GmbH handelte es sich dem Firmennamen zufolge um ein Unternehmen aus dem Baustoff- beziehungsweise Baumarktbereich. Ein genauer Unternehmensgegenstand ist in der aktuellen gerichtlichen Bekanntmachung nicht angegeben.

Nachtragsverteilung betrifft 107.695,82 Euro

Die aktuelle Entscheidung bedeutet weder, dass ein neues Insolvenzverfahren eröffnet wurde, noch dass das bereits seit dem Jahr 2002 geführte Verfahren erneut begonnen hat. Gegenstand des Beschlusses ist ausschließlich die Vergütung für eine Nachtragsverteilung.

Eine solche Verteilung wird erforderlich, wenn nach Abschluss oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte entdeckt oder nachträglich für die Insolvenzmasse verfügbar werden. Im vorliegenden Fall beträgt der Wert der nachträglich verteilten Insolvenzmasse 107.695,82 Euro.

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Kießner aus Achern betraut. Dieser beantragte am 17. September 2026 die Festsetzung seiner Vergütung und der entstandenen Auslagen.

Konkrete Vergütung wird nicht veröffentlicht

Das Amtsgericht Hof hat dem Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung für die Nachtragsverteilung zugesprochen. Daneben wurden eine Auslagenpauschale in Höhe von 15 Prozent sowie die jeweils anfallende Umsatzsteuer von 19 Prozent berücksichtigt.

Die konkreten Beträge werden gemäß § 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung nicht öffentlich bekannt gemacht. Der Insolvenzverwalter darf den festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse entnehmen.

Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hof einsehen.

Beschwerde oder Erinnerung möglich

Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro, kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hof oder beim Landgericht Hof eingelegt werden.

Wird der Beschwerdewert von 300 Euro nicht überschritten, ist stattdessen eine Erinnerung möglich. Diese muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hof eingehen.

Eine anwaltliche Vertretung ist für beide Rechtsbehelfe nicht vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Einreichung nicht.

Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Hof datiert vom 29. September 2026.

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