Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22. September 2026 den Antrag der WSISDS UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Damit ist das Verfahren nicht eröffnet worden, weil nach der Einschätzung des Gerichts nicht genug Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffenes Unternehmen
Die WSISDS UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Berlin, genauer in der Mulackstraße 27, 10119 Berlin. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 250963. Als Geschäftsführer ist Hans-Joachim Bahner genannt. Der Geschäftszweig des Unternehmens wird mit Beratung und Entwicklung urbaner Quartiere beschrieben.
Entscheidung des Gerichts
Die Insolvenzverwaltung war in diesem Fall nicht möglich, weil das zuständige Gericht den Antrag mangels Masse abgewiesen hat. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die vorhandenen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die Verfahrensabwicklung und die Tätigkeit des Insolvenzgerichts.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, kommt es nicht zu einer normalen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass eine geordnete Abwicklung über ein Insolvenzverfahren ausbleibt. Für das Unternehmen selbst ist dies regelmäßig ein deutliches Zeichen dafür, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr vorhanden sind, um den Geschäftsbetrieb oder ein Insolvenzverfahren fortzuführen.
Einordnung
Im Fall der WSISDS UG zeigt die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg, dass das Unternehmen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein eröffnetes Insolvenzverfahren nicht mehr erfüllen konnte. Die Abweisung mangels Masse ist damit ein Hinweis auf eine besonders angespannte Vermögenslage. Weitere Angaben zu den Ursachen der wirtschaftlichen Krise enthält die Bekanntmachung nicht.