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BaFin warnt vor swisscorummanagement.com – Identitätsmissbrauch zulasten von CORUM ASSET MANAGEMENT

kpuljek (CC0), Pixabay

Nach Angaben der BaFin ermittelt die Behörde gegen die Betreiber der Website swisscorummanagement(.)com. Diese würden dort ohne entsprechende Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten.

Die Betreiber werden nach Angaben der Finanzaufsicht nicht von der BaFin beaufsichtigt.

BaFin: Keine Verbindung zu CORUM ASSET MANAGEMENT

Besonders relevant ist der von der BaFin festgestellte Identitätsmissbrauch.

Offenbar versuchen die Betreiber, einen Zusammenhang mit einem tatsächlich existierenden Unternehmen herzustellen. Die Finanzaufsicht stellt dazu ausdrücklich klar:

Entgegen den Angaben der Betreiber besteht kein Zusammenhang mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland.

Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch.

Damit richtet sich die Warnung nicht gegen die echte CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland. Vielmehr wird deren Identität beziehungsweise Unternehmensbezeichnung nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht von unbekannten Betreibern missbräuchlich verwendet.

Diese Unterscheidung ist für Verbraucher entscheidend.

Unbekannte Betreiber hinter der Website

Wer tatsächlich hinter swisscorummanagement(.)com steht, geht aus der vorliegenden BaFin-Mitteilung nicht hervor.

Die Behörde nennt weder verantwortliche natürliche Personen noch einen tatsächlichen Unternehmenssitz der Betreiber.

Ebenso enthält die Mitteilung keine Angaben dazu, wie viele Verbraucher möglicherweise bereits Kontakt mit den Betreibern hatten oder ob und in welcher Höhe finanzielle Schäden entstanden sind.

Solche Angaben sollten daher nicht aus der Warnmeldung abgeleitet werden.

Fest steht nach den veröffentlichten Erkenntnissen der BaFin lediglich, dass über die Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten werden und dass die Betreiber nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt werden.

Verbraucher sollten Unternehmensangaben genau überprüfen

Der Fall zeigt ein besonderes Risiko bei Finanzangeboten im Internet.

Bei einem Identitätsmissbrauch können Namen, Anschriften oder andere Angaben eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwendet werden, um gegenüber potenziellen Kunden einen seriösen Eindruck zu erzeugen.

Allein die Tatsache, dass ein bekannter oder tatsächlich registrierter Unternehmensname auf einer Website erscheint, beweist deshalb nicht, dass die Internetseite tatsächlich von diesem Unternehmen betrieben wird.

Gerade bei Geldanlagen und Finanzdienstleistungen sollten Verbraucher deshalb überprüfen, ob die verwendete Internetadresse und die Kontaktdaten tatsächlich zum behaupteten Anbieter gehören.

Finanzdienstleistungen sind erlaubnispflichtig

Die BaFin weist in ihrer Warnung außerdem auf die gesetzlichen Anforderungen hin.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der Finanzaufsicht.

Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Verbraucher über die Unternehmensdatenbank der Behörde überprüfen.

Dabei sollte nicht nur nach einem ähnlich klingenden Firmennamen gesucht werden. Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch ist es sinnvoll, auch Internetadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere Kontaktdaten mit den offiziellen Angaben des tatsächlich beaufsichtigten Unternehmens abzugleichen.

Vorsicht vor Überweisungen und persönlichen Daten

Wer über swisscorummanagement(.)com angesprochen wurde oder dort bereits persönliche Daten hinterlegt hat, sollte aufgrund der aktuellen BaFin-Warnung besonders vorsichtig sein.

Vor einer Überweisung sollte insbesondere geklärt werden, wer tatsächlich Empfänger des Geldes ist und ob das betreffende Angebot von einem zugelassenen Unternehmen stammt.

Auch Ausweiskopien, Bankdaten, Kreditkartendaten oder Zugangsdaten sollten nicht vorschnell an unbekannte Anbieter übermittelt werden.

Wer bereits Geld überwiesen hat und Zweifel an dem Anbieter hat, sollte zeitnah seine Bank beziehungsweise seinen Zahlungsdienstleister kontaktieren und prüfen lassen, welche Möglichkeiten noch bestehen.

Warnung nach dem Kreditwesengesetz

Die Veröffentlichung der BaFin basiert nach Angaben der Behörde auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Die Mitteilung ist damit eine aufsichtsrechtliche Verbraucherwarnung.

Sie bedeutet zugleich nicht, dass die echte CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland unerlaubte Geschäfte betreibt. Die BaFin stellt vielmehr ausdrücklich das Gegenteil klar: Zwischen ihr und den Betreibern von swisscorummanagement(.)com besteht nach Erkenntnissen der Behörde kein Zusammenhang.

Für Verbraucher ist genau diese Information der wichtigste Punkt der Warnung.

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