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FMA Liechtenstein bestellt Dr. Hannes Mähr zum Geschäftsabwickler der FineVest Fund AG

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat bei der FineVest Fund AG eine aufsichtsrechtlich bedeutsame Maßnahme getroffen. Mit Verfügung vom 29. September 2026 bestellte die Behörde Dr. Hannes Mähr zum Geschäftsabwickler der Gesellschaft. Bekannt gemacht wurde die Entscheidung am 30. September 2026.

Rechtsgrundlage für die Bestellung ist Art. 52 Abs. 1 des liechtensteinischen Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG).

Geschäftsabwickler erhält umfassende Befugnisse

Nach der Mitteilung der FMA beschränkt sich die Tätigkeit von Dr. Hannes Mähr nicht auf einzelne Aufgaben. Die ihm übertragenen Befugnisse umfassen sämtliche Kompetenzen, die nach Art. 29 Abs. 2 und 3 AIFMG erforderlich sind.

Damit greift die Finanzaufsicht unmittelbar in die weitere Geschäftsabwicklung der FineVest Fund AG ein. Die Bestellung eines Geschäftsabwicklers ist von einer gewöhnlichen personellen Veränderung innerhalb der Geschäftsführung zu unterscheiden. Sie erfolgt aufgrund einer aufsichtsrechtlichen Verfügung der zuständigen Behörde.

Die FineVest Fund AG ist im Bereich der Verwaltung alternativer Investmentfonds tätig. In einer FMA-Mutationsliste für das erste Quartal 2026 wird die Gesellschaft beispielsweise als Verwaltungsgesellschaft der FineVest I SICAV aufgeführt, die dort als alternativer Investmentfonds (AIF) geführt wird.

Maßnahme bedeutet nicht automatisch einen Verlust für Anleger

Für Anleger ist eine sachliche Einordnung der aktuellen Bekanntmachung wichtig. Aus der Bestellung eines Geschäftsabwicklers allein lässt sich nicht ableiten, dass Anlegergelder verloren sind oder dass der FineVest Fund AG strafbares Verhalten vorgeworfen wird.

Die am 30. September veröffentlichte Mitteilung nennt in dem vorliegenden Wortlaut insbesondere keine konkreten finanziellen Verluste für Anleger und keinen strafrechtlichen Vorwurf.

Die Maßnahme sollte dennoch ernst genommen werden, da die FMA mit der Bestellung eines Geschäftsabwicklers eine besondere aufsichtsrechtliche Regelung für die weitere Tätigkeit beziehungsweise Abwicklung der Gesellschaft getroffen hat.

FineVest bereits zuvor Gegenstand einer FMA-Maßnahme

Der aktuelle Schritt steht zudem nicht völlig isoliert. Die FMA hatte bereits im August 2026 eine Maßnahme im Zusammenhang mit einem von FineVest verwalteten Fonds bekannt gemacht.

Am 4. August 2026 informierte die Behörde darüber, dass sie die sofortige Sistierung der Anteilsausgabe des Teilfonds „Fintech“ der FineVest I SICAV angeordnet hatte.

Die FineVest I SICAV war zuvor als AIF in den entsprechenden FMA-Unterlagen aufgeführt worden.

Damit gibt es neben der jetzigen Bestellung des Geschäftsabwicklers bereits eine frühere aufsichtsrechtliche Maßnahme im Umfeld der FineVest Fund AG.

Was die Bestellung für Anleger bedeutet

Anleger sollten die weitere Entwicklung nun aufmerksam verfolgen. Entscheidend wird insbesondere sein, welche weiteren Mitteilungen die FMA zur FineVest Fund AG und zu den von ihr verwalteten Fonds veröffentlicht und welche konkreten Auswirkungen die Geschäftsabwicklung auf bestehende Fonds, Anlegerrechte sowie mögliche Rückgaben oder Auszahlungen hat.

Zum jetzigen Zeitpunkt sollte jedoch nicht über mögliche Verluste oder die Gründe der Maßnahme spekuliert werden, soweit diese von der FMA nicht ausdrücklich veröffentlicht wurden.

Fest steht: Mit Verfügung vom 29. September 2026 hat die FMA Liechtenstein Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler der FineVest Fund AG eingesetzt und ihm die hierfür nach dem AIFMG erforderlichen umfassenden Befugnisse übertragen.

Für Anleger ist dies eine wichtige aufsichtsrechtliche Entwicklung, die insbesondere vor dem Hintergrund der bereits im August angeordneten Sistierung der Anteilsausgabe des Teilfonds „Fintech“ der FineVest I SICAV weiter beobachtet werden sollte.

 

 

Hier die FMA Liechtenstein Mitteilung:

Bestellung von Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler der FineVest Fund AG

30.09.26 •Aufsicht und Regulierung
Bekanntmachung der Bestellung von Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler gemäss Art. 52 Abs. 1 AIFMG für die FineVest Fund AG.

Mit Verfügung vom 29. September 2026 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein Herrn Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler gemäss Art. 52 Abs. 1 AIFMG für die FineVest Fund AG bestellt. Die auf Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler übertragenen Befugnisse erstrecken sich auf sämtliche Kompetenzen, die nach Art. 29 Abs. 2 und 3 AIFMG erforderlich sind.

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