Hintergrund des ungewöhnlichen Protests ist die hohe Arbeitsbelastung an den Gerichten. In Salzburg stehen nach Angaben der Standesvertreter derzeit 94 Richterplanstellen zur Verfügung. Benötigt würden demnach 110 Stellen. Damit fehlen rechnerisch 16 Planstellen. Bereits im Juli hatte die Präsidentin des Landesgerichts Salzburg diese Größenordnung öffentlich bestätigt.
Die bestehende Lücke werde derzeit vom vorhandenen Personal aufgefangen, erklärte Claudia Klampfer, Salzburger Obfrau der Richterinnen und Richter. Nach ihrer Darstellung gehe dies zulasten der Gesundheit der Beschäftigten und der rechtsstaatlichen Qualität. Die Standesvertretungen wollen mit der Aktionswoche nun demonstrieren, welche Auswirkungen eine dauerhaft zu geringe Personalausstattung auf die Geschwindigkeit der Justiz haben kann.
Keine Verhandlungen und Amtstage
Die Einschränkungen sollen für Bürger unmittelbar bemerkbar werden. Nach der Ankündigung werden während der Aktionswoche keine Verhandlungen und keine Amtstage abgehalten; außerdem sollen Entscheidungen nicht ausgefertigt werden.
Vollständig eingestellt wird die Arbeit jedoch nicht.
Dringende beziehungsweise unaufschiebbare Angelegenheiten sollen weiterhin bearbeitet werden. Als Beispiele werden Haftangelegenheiten sowie einstweilige Verfügungen bei Gewaltübergriffen genannt.
Die Aktion darf daher nicht mit einer vollständigen Schließung der Gerichte verwechselt werden.
Standesvertretungen wollen politisches Signal setzen
Nach Darstellung Klampfers hätten zahlreiche Gespräche mit der Politik bislang nicht zur gewünschten Verbesserung geführt. Die Aktionswoche solle deshalb ein Signal setzen und sichtbar machen, was eine langsamere Arbeitsweise der Gerichte praktisch bedeutet.
Die Forderung: zusätzliche Planstellen und damit eine personelle Ausstattung, die dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen entspricht.
Bereits im Juni hatten die Standesvertretungen die Aktionswoche bundesweit angekündigt. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) äußerte damals Verständnis für das Anliegen, verwies zugleich aber auf die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie hob hervor, dass es zumindest zu keinen Kürzungen bei den Planstellen gekommen sei.
Warum ausgerechnet Mitte Oktober?
Der Zeitraum vom 12. bis 16. Oktober wurde nach Angaben der Standesvertretungen bewusst gewählt.
Die Begründung ist symbolisch: Zu diesem Zeitpunkt hätten Richter und Staatsanwälte aufgrund der hohen Auslastung rechnerisch bereits das Arbeitspensum erbracht, das bei regulärer Personalausstattung für einen wesentlich längeren Zeitraum vorgesehen wäre.
Richtervereinigungspräsident Gernot Kanduth bezifferte die durchschnittliche Auslastung zuletzt mit rund 120 Prozent. Er beschrieb die Größenordnung so, dass bei einer solchen Belastung in zehn Monaten ein Arbeitspensum erreicht werde, für das eigentlich zwölf Monate vorgesehen seien.
Österreichweit erheblicher zusätzlicher Personalbedarf
Das Problem beschränkt sich nach Darstellung der Standesvertretungen nicht auf Salzburg.
Für Österreich werden mittlerweile mehr als 350 fehlende Planstellen genannt. Davon entfielen laut dem aktuellen Salzburger Bericht rund 250 auf Richterinnen und Richter sowie etwa 70 auf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Bei diesen Zahlen ist allerdings wichtig, sie klar als Angaben beziehungsweise Berechnungen der Standesvertretungen zu kennzeichnen.
Für die Bezirks- und Landesgerichte wird aktuell von 1.478 beschäftigten Richterinnen und Richtern berichtet. Nach den zugrunde gelegten Personalanforderungsberechnungen wären mehr als 1.700 erforderlich.
Auswirkungen für Bürger
Für Bürger dürfte die Aktionswoche vor allem bedeuten, dass reguläre Gerichtstermine und bestimmte gerichtliche Erledigungen während dieser fünf Tage nicht im üblichen Umfang stattfinden.
Wer in diesem Zeitraum einen Termin oder ein laufendes Verfahren hat, sollte jedoch nicht eigenständig davon ausgehen, dass eine Ladung oder Frist automatisch gegenstandslos wird. Aus der allgemeinen Protestankündigung lassen sich keine Aussagen zu einzelnen Verfahren ableiten.
Die entscheidende Einschränkung der Aktion besteht zudem darin, dass dringende und unaufschiebbare Rechtsschutzangelegenheiten weiterhin bearbeitet werden sollen.
Ungewöhnlicher Protest mit klarer Botschaft
Die Aktionswoche vom 12. bis 16. Oktober ist damit vor allem ein öffentliches Signal der österreichischen Justiz.
Die Standesvertretungen wollen sichtbar machen, welche Folgen der von ihnen beklagte Personalmangel für Gerichte, Staatsanwaltschaften und letztlich auch Rechtssuchende haben kann.
In Salzburg ist die Differenz besonders konkret: 94 vorhandenen Richterplanstellen stehen nach den genannten Berechnungen 110 benötigte Stellen gegenüber.
Während des fünftägigen Protests soll deshalb ein großer Teil des regulären Gerichtsbetriebs ruhen. Dringende Angelegenheiten bleiben davon ausdrücklich ausgenommen.