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Verbraucherzentrale warnt vor Inkassoschreiben unter dem Namen „Rechtsanwältin Michaela Müller“

geralt (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale Saarland nennt in ihrer Warnliste ausdrücklich „Rechtsanwältin Michaela Müller, Standort Sanddornhang 15, 66740 Saarlouis-Lisdorf“ sowie die dazu angegebene Internetseite. Dieselben Angaben finden sich auch auf der Schwarzliste der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Warnung der Verbraucherzentralen ist eindeutig: Empfänger entsprechender Schreiben sollen keinen Kontakt aufnehmen, keine Einzugsermächtigung erteilen und kein Geld überweisen.

Website erweckt den Eindruck einer professionellen Kanzlei

Besondere Vorsicht ist auch deshalb angebracht, weil der genannte Internetauftritt auf den ersten Blick professionell wirkt.

Die Website bezeichnet „Michaela Müller“ als Rechtsanwältin und stellt Forderungsmanagement und Inkasso als Schwerpunkt der Tätigkeit dar. Dort werden unter anderem außergerichtliches Inkasso, gerichtliche Mahnverfahren, Schuldnerermittlung und Bonitätsauskünfte angeboten. Als Kontakt werden ebenfalls die Anschrift Sanddornhang 15 in Saarlouis-Lisdorf sowie eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse genannt.

Darüber hinaus wirbt der Internetauftritt mit Angaben wie mehr als 50.000 erfolgreich bearbeiteten Fällen, einer Realisierungsquote von 92 Prozent und mehr als 20 Jahren Erfahrung. Auch Bezeichnungen wie „BDIU Mitglied“, „TÜV-zertifiziert“ und „ISO 27001“ erscheinen auf der Seite. Dabei handelt es sich zunächst um Selbstdarstellungen des Internetauftritts; aus den hier ausgewerteten Quellen ergibt sich keine unabhängige Bestätigung dieser Angaben.

Gerade deshalb ist die Warnung der Verbraucherzentralen für Betroffene von besonderer Bedeutung.

Nicht ungeprüft zahlen

Wer ein entsprechendes Inkassoschreiben erhalten hat, sollte sich durch kurze Zahlungsfristen, zusätzliche Gebühren oder die Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte nicht zu einer ungeprüften Überweisung bewegen lassen.

Entscheidend ist zunächst die Frage, ob die behauptete ursprüngliche Forderung überhaupt besteht und ob der Absender tatsächlich berechtigt ist, diese einzuziehen.

Im konkreten Fall geht die Verbraucherzentrale noch weiter und führt die genannten Angaben ausdrücklich auf ihrer Schwarzliste „Inkasso“. Ihre Handlungsempfehlung lautet, weder Kontakt aufzunehmen noch eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder Geld zu überweisen.

Vorsicht bei der Identität hinter dem Namen

Bei der Berichterstattung ist allerdings eine wichtige Unterscheidung notwendig: Aus der Warnung lässt sich nicht ohne Weiteres ableiten, welche natürliche Person tatsächlich hinter der Website oder den versandten Schreiben steht.

Deshalb wäre es ohne weitere belastbare Nachweise nicht sachgerecht, einer tatsächlich existierenden Rechtsanwältin namens Michaela Müller persönlich betrügerisches Verhalten vorzuwerfen.

Fest steht aufgrund der aktuellen Warnung vielmehr, dass die Verbraucherzentralen Inkassoschreiben beziehungsweise den Auftritt mit dem Namen „Rechtsanwältin Michaela Müller“, der Anschrift Sanddornhang 15 in Saarlouis-Lisdorf und der genannten Internetadresse auf ihrer Schwarzliste führen.

Ob dabei ein erfundener Name, eine unberechtigte Berufsbezeichnung, ein Identitätsmissbrauch oder eine andere Konstellation vorliegt, ist anhand der bislang ausgewerteten Quellen nicht abschließend geklärt.

Verbraucherzentrale: Kein Geld überweisen

Für Betroffene ist die Konsequenz dennoch klar: Wer ein Inkassoschreiben mit diesen Angaben erhalten hat, sollte nach der aktuellen Empfehlung der Verbraucherzentralen keine Zahlung leisten und keine Einzugsermächtigung erteilen.

Eine behauptete Forderung sollte unabhängig geprüft werden. Wurde bereits Geld überwiesen, sollten Betroffene unverzüglich ihre Bank kontaktieren und klären, ob die Zahlung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann. Bei einem Betrugsverdacht kommt zudem eine Strafanzeige bei der Polizei in Betracht.

Die entscheidende Warnung lautet daher: Nicht von einem professionell wirkenden Kanzleiauftritt oder einer anwaltlich formulierten Zahlungsaufforderung zu einer vorschnellen Überweisung bewegen lassen. Die Verbraucherzentralen führen die genannten Angaben derzeit ausdrücklich auf ihrer Schwarzliste für betrügerische Inkassoschreiben.

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