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BEMA Biogas GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – was hinter dem Bioenergie-Unternehmen aus Müden steckt

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay

Die BEMA Biogas GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 202058 eingetragen und hat ihren Sitz beziehungsweise ihre angegebene Geschäftsanschrift in der Hauptstraße 15 in 38539 Müden (Aller).

Als Geschäftsführer werden Rainer Hermann Kreutzmann, Jan Henrik Schmale und Benedikt Wessendorf genannt.

Nach den vorliegenden Unternehmensangaben umfasst der Geschäftszweck insbesondere die Planung, Verwaltung, Anpachtung und den Betrieb von Bio-Energie-Anlagen. Hinzu kommen die Gründung, Geschäftsführung und Verwaltung von Kommanditgesellschaften sowie der An- und Verkauf landwirtschaftlicher Produkte und die Durchführung landwirtschaftlicher Dienstleistungen.

Damit bewegt sich die Gesellschaft an der Schnittstelle zwischen Energieerzeugung, Bioenergie und Landwirtschaft.

Was macht BEMA Biogas konkret?

Der Unternehmensgegenstand zeigt, dass das Geschäftsmodell breiter angelegt ist als der bloße Betrieb einer einzelnen Biogasanlage.

BEMA Biogas kann nach dem angegebenen Gegenstand Bioenergieanlagen planen, verwalten, anpachten und selbst betreiben. Gleichzeitig kann die Gesellschaft Verwaltungs- und Geschäftsführungsfunktionen für Kommanditgesellschaften übernehmen.

Hinzu kommt ein landwirtschaftlicher Geschäftsbereich. Das Unternehmen darf landwirtschaftliche Produkte kaufen und verkaufen sowie landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen.

Gerade bei Biogas besteht grundsätzlich eine enge Verbindung zwischen Landwirtschaft und Energieproduktion: Organische Ausgangsstoffe können energetisch verwertet und das erzeugte Biogas zur Energiegewinnung eingesetzt werden. Welche konkreten Anlagen BEMA Biogas zuletzt selbst betrieben hat, welche Mengen dort erzeugt wurden und welchen Anteil die einzelnen Tätigkeitsbereiche am Geschäft hatten, lässt sich aus den vorgelegten Daten allerdings nicht zuverlässig bestimmen.

Die angegebene Branchenklassifikation lautet „Elektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung“. Diese Klassifizierung steht zumindest auf den ersten Blick nicht vollständig im Einklang mit dem ausdrücklich auf Bioenergie ausgerichteten Unternehmensgegenstand. Ohne weitere Primärunterlagen sollte daraus jedoch keine Schlussfolgerung über die tatsächliche Art der Energieerzeugung gezogen werden.

Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Gifhorn

Am 28. September 2026 um 20:23 Uhr ordnete das Amtsgericht Gifhorn im Verfahren 35 IN 243/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der BEMA Biogas GmbH an.

Nach dem mitgeteilten Beschluss sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche aus Dannenberg (Elbe) bestellt.

Auch Schuldner der BEMA Biogas GmbH werden in der gerichtlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses vorzunehmen.

Wichtig ist die rechtliche Einordnung: Die gerichtliche Mitteilung betrifft ein Insolvenzantragsverfahren und die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung. Aus dem vorgelegten Beschluss folgt noch nicht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEMA Biogas GmbH bereits eröffnet worden ist. Ebenso lässt sich daraus allein nicht ableiten, aus welchen konkreten wirtschaftlichen Umständen der Insolvenzantrag resultiert.

Bilanzsumme stieg bis 2023 auf 24,3 Millionen Euro

Ein Blick auf die veröffentlichten historischen Finanzdaten zeigt zunächst ein deutliches Wachstum der Bilanz.

Für 2020 wird eine Bilanzsumme von rund 15,47 Millionen Euro ausgewiesen. 2021 waren es rund 16,52 Millionen Euro, 2022 bereits 22,43 Millionen Euro und zum 31. Dezember 2023 schließlich rund 24,34 Millionen Euro.

Innerhalb von drei Jahren erhöhte sich die Bilanzsumme damit um rund 8,87 Millionen Euro beziehungsweise rechnerisch gut 57 Prozent.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das Unternehmen im gleichen Umfang wirtschaftlich erfolgreicher geworden ist. Entscheidend ist, aus welchen Vermögenswerten die Bilanz besteht und wie diese finanziert wurden.

17,8 Millionen Euro Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Auf der Aktivseite fällt insbesondere das Umlaufvermögen auf.

Dieses erhöhte sich von rund 13,19 Millionen Euro Ende 2020 auf rund 20,44 Millionen Euro Ende 2023.

Allein die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden für 2023 mit rund 17,8 Millionen Euro angegeben. Damit machten sie rechnerisch etwa 73 Prozent der gesamten Bilanzsumme aus.

Hinzu kamen Vorräte von rund 2,44 Millionen Euro.

Der Kassenbestand beziehungsweise die ausgewiesenen liquiden Mittel werden in den gelieferten Kennzahlen für 2023 mit rund 188.293 Euro angegeben. Im Vorjahr waren es demnach lediglich 1.363 Euro.

Die Höhe der Forderungen ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Bilanz. Aus den hier vorliegenden zusammengefassten Daten lässt sich allerdings nicht feststellen, gegen wen diese Forderungen bestanden, wann sie fällig waren und in welchem Umfang sie nach dem Bilanzstichtag tatsächlich beglichen wurden. Gerade angesichts des späteren Insolvenzantragsverfahrens wären diese Informationen für eine aktuelle Beurteilung von erheblichem Interesse.

Verbindlichkeiten steigen auf rund 19,1 Millionen Euro

Auch die Passivseite hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert.

Die Verbindlichkeiten entwickelten sich nach den vorliegenden Zahlen wie folgt: 2020 lagen sie bei rund 11,04 Millionen Euro, 2021 bei 11,41 Millionen Euro, 2022 bei 17,16 Millionen Euro und 2023 schließlich bei rund 19,06 Millionen Euro.

Allein von 2022 auf 2023 erhöhten sich die Verbindlichkeiten damit um rund 1,89 Millionen Euro beziehungsweise elf Prozent.

Gegenüber 2020 beträgt der Anstieg sogar rund 8,02 Millionen Euro beziehungsweise knapp 73 Prozent.

Welche Gläubiger hinter diesen Verbindlichkeiten stehen, welche Beträge gegenüber Banken, Lieferanten, Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen bestanden und welche Fälligkeiten vereinbart waren, lässt sich anhand der hier vorliegenden zusammengefassten Angaben nicht abschließend beurteilen.

Eigenkapitalquote sinkt auf 18,8 Prozent

Das Eigenkapital betrug Ende 2023 rund 4,59 Millionen Euro.

2020 waren es rund 3,67 Millionen Euro, 2021 rund 4,59 Millionen Euro und 2022 rund 4,76 Millionen Euro.

Obwohl damit Ende 2023 weiterhin ein positives Eigenkapital ausgewiesen wurde, sank die Eigenkapitalquote aufgrund der stark gestiegenen Bilanzsumme.

Sie entwickelte sich nach den vorgelegten Daten von 23,7 Prozent im Jahr 2020 über 27,8 Prozent im Jahr 2021 und 21,2 Prozent im Jahr 2022 auf nur noch 18,8 Prozent im Jahr 2023.

Eine Eigenkapitalquote von 18,8 Prozent beweist für sich genommen allerdings weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung. Umgekehrt schließt ein zum 31. Dezember 2023 bilanziell positives Eigenkapital eine später eingetretene Insolvenzreife ebenfalls nicht aus.

Zwischen diesem Bilanzstichtag und der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegen schließlich fast drei Jahre.

Gewinn bricht 2023 auf 21.794 Euro ein

Deutlich ist auch die Entwicklung des Jahresergebnisses.

2020 wurde ein Jahresfehlbetrag von 19.341 Euro ausgewiesen. 2021 folgte ein Jahresüberschuss von 918.277 Euro. Im Jahr 2022 erzielte die Gesellschaft noch einen Überschuss von 716.062 Euro.

2023 blieben davon lediglich 21.794 Euro übrig.

Gegenüber 2022 entspricht dies einem Rückgang des Jahresüberschusses um rund 694.268 Euro beziehungsweise knapp 97 Prozent.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank nach den vorliegenden Daten gleichzeitig von rund 1,06 Millionen Euro auf lediglich 97.723 Euro.

Das Rohergebnis wird für 2023 mit rund 5,39 Millionen Euro angegeben, nach rund 6,14 Millionen Euro im Vorjahr.

Der Personalaufwand erhöhte sich dagegen von rund 414.140 Euro auf rund 509.975 Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich 2023 auf rund 4,36 Millionen Euro.

Vorsicht bei der angeblichen Umsatzangabe von 63 Millionen Euro

Eine Auffälligkeit in den gelieferten Unternehmensdaten verdient besondere Beachtung.

Für 2023 wird an einer Stelle ein angeblicher Umsatz von 63 Millionen Euro genannt. Diese Zahl ist ausdrücklich als „statistische Schätzung“ gekennzeichnet.

Gleichzeitig weist die dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 ein Rohergebnis von lediglich rund 5,39 Millionen Euro aus. Für frühere Jahre werden wiederum teilweise Werte als automatisiert beziehungsweise „via LLM“ ermittelt bezeichnet.

Die 63-Millionen-Euro-Angabe sollte deshalb nicht als feststehender tatsächlicher Umsatz des Unternehmens dargestellt werden. Die Quelle selbst weist darauf hin, dass Informationen automatisiert aus öffentlichen Quellen analysiert wurden und teilweise fehlerbehaftet sein können.

Für eine belastbare Darstellung der Umsatzerlöse wäre deshalb die Originalfassung des Jahresabschlusses beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung maßgeblich.

Auch andere automatisch ermittelte Kennzahlen mit Vorsicht behandeln

Dasselbe gilt für weitere automatisch erzeugte Angaben.

Besonders auffällig ist beispielsweise eine für 2020 angegebene Pensionsrückstellung von 63,7 Millionen Euro. Diese Zahl passt bereits größenmäßig nicht ohne Weiteres zu einer für dasselbe Jahr ausgewiesenen Bilanzsumme von lediglich rund 15,47 Millionen Euro.

Solche offensichtlichen Spannungen zeigen, warum automatisch extrahierte oder geschätzte Unternehmensdaten nicht ungeprüft als Tatsachen übernommen werden sollten.

Belastbarer erscheinen in diesem Zusammenhang die unmittelbar aus den angegebenen Jahresabschlüssen übernommenen Bilanzpositionen und Jahresergebnisse. Für eine abschließende wirtschaftliche Analyse wären dennoch die jeweiligen Originalabschlüsse und insbesondere aktuellere Zahlen erforderlich.

Wer gehört zur BEMA Biogas GmbH?

Nach den vorgelegten Unternehmensdaten verteilen sich die Gesellschaftsanteile auf fünf Personen.

Jan Henrik Schmale wird mit 38 Prozent genannt. Rainer Hermann Kreutzmann und Benedikt Wessendorf halten demnach jeweils 19 Prozent. Henrik Sönke Ahrens und Jens-Heinrich Kammann werden jeweils mit 12 Prozent aufgeführt.

Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.

Als Geschäftsführer werden Rainer Hermann Kreutzmann, Jan Henrik Schmale und Benedikt Wessendorf genannt.

Die Unternehmensdaten weisen darüber hinaus Verbindungen beziehungsweise ein Netzwerk zu mehreren weiteren Gesellschaften aus. Aus einer solchen automatisiert dargestellten Netzwerkübersicht lässt sich allerdings nicht ohne zusätzliche Register- und Beteiligungsunterlagen ableiten, welcher Art die jeweiligen wirtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Beziehungen aktuell sind.

Entscheidend ist jetzt die Entwicklung nach 2023

Für die Einordnung des Insolvenzantragsverfahrens besteht eine erhebliche zeitliche Informationslücke.

Der ausführlich dargestellte Jahresabschluss betrifft den 31. Dezember 2023. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde dagegen erst am 28. September 2026 angeordnet.

Die Zahlen aus 2023 können deshalb die wirtschaftliche Situation im September 2026 nicht abbilden.

Sie zeigen allerdings, dass die Gesellschaft bereits 2023 eine Bilanz mit rund 24,34 Millionen Euro Bilanzsumme und 19,06 Millionen Euro Verbindlichkeiten hatte. Gleichzeitig bestand ein großer Teil der Aktivseite aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, während der Jahresüberschuss gegenüber 2022 um knapp 97 Prozent auf 21.794 Euro zurückging.

Ob und in welchem Umfang diese Entwicklung mit dem fast drei Jahre später eingeleiteten Insolvenzantragsverfahren zusammenhängt, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht feststellen.

Für Gläubiger und Geschäftspartner bleiben wichtige Fragen offen

Von besonderem Interesse dürfte nun sein, wie sich die wirtschaftliche Situation der BEMA Biogas GmbH seit Ende 2023 entwickelt hat.

Offen ist insbesondere, welche Vermögenswerte aktuell vorhanden sind, welcher Teil der Ende 2023 ausgewiesenen Forderungen von rund 17,8 Millionen Euro zwischenzeitlich realisiert wurde, wie hoch die aktuellen Verbindlichkeiten sind und welche Gläubiger betroffen sind.

Ebenso ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich, was den Insolvenzantrag konkret ausgelöst hat.

Der gerichtliche Beschluss vom 28. September 2026 liefert zunächst nur die entscheidende aktuelle Information: Über das Vermögen der BEMA Biogas GmbH läuft ein Insolvenzantragsverfahren, und Verfügungen der Gesellschaft sind nach der gerichtlichen Anordnung nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und welche wirtschaftlichen Ursachen hinter der Entwicklung stehen, lässt sich aus dem vorliegenden Beschluss noch nicht beantworten.

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