Das Insolvenzgericht Offenburg hat im Verfahren 30 IN 588/26 gegen die Leclanché Service GmbH mit Sitz in Willstätt am 23.09.2026 um 15:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für Kunden, Lieferanten, Anleger und andere Gläubiger ist das ein wichtiges Signal: Das Gericht will das Vermögen der Firma bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag schützen und verhindern, dass es weiter geschmälert wird.
Was die Firma nach außen gemacht hat
Nach Handelsregisterangaben ist die Leclanché Service GmbH seit 2019 im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 720397 eingetragen. Als Unternehmensgegenstand ist dort die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personal, Finanzen, Einkauf, Logistik und Vertrieb genannt. Das deutet darauf hin, dass die Gesellschaft vor allem interne Servicefunktionen für den Leclanché-Konzern übernommen hat. Zusätzlich finden sich in Unternehmensangaben und Branchenhinweisen Bezüge zum Standort Willstätt und zur Leclanché-Gruppe, die im Bereich Energiespeicher und Lithium-Ionen-Technologie tätig ist. Das ist nach den gefundenen Quellen gut belegt; weitergehende Details zur aktuellen operativen Tätigkeit der Leclanché Service GmbH selbst sind online jedoch nur eingeschränkt öffentlich nachvollziehbar. ([online-handelsregister.de](https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/bw/Freiburg/HRB/720397/Leclanch-Service-GmbH?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die angeordneten Maßnahmen beruhen auf den Vorschriften der Insolvenzordnung über ein vorläufiges Verfahren. Praktisch heißt das: Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind grundsätzlich gestoppt, und Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem darf die Firma nicht mehr frei über Bankkonten und Außenstände verfügen; diese Befugnisse gehen für diese Bereiche auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Bestellt wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe von Schultze & Braun, Karlsruhe. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern, es zu erhalten und zu prüfen, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können und ob Aussichten für eine Fortführung bestehen.
Wichtig für Laien: Ein solcher Beschluss ist noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Er bedeutet aber, dass das Gericht die wirtschaftliche Lage sehr ernst nimmt und erst einmal Schutzmaßnahmen anordnet. Das kann später in eine Insolvenz in Eigenverwaltung, eine Sanierung oder auch in eine reguläre Insolvenz münden – das hängt von der weiteren Prüfung ab.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Leclanché Service GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Verträge sofort sichern und offene Ansprüche prüfen. Zahlungen an die Gesellschaft sollten nur noch erfolgen, wenn dazu klare Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters vorliegen. Kunden und Lieferanten sollten laufende Leistungen vorsichtig bewerten und schriftlich dokumentieren. Anleger oder andere Gläubiger sollten auf weitere Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Offenburg achten und ihre Ansprüche fristgerecht anmelden, sobald das Verfahren eröffnet wird.
Die Veröffentlichung selbst ist Teil des gerichtlichen Schutzes: Sie soll Gläubiger informieren und sicherstellen, dass niemand durch spätere Vermögensverschiebungen benachteiligt wird.