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Leclanché GmbH in Willstätt: Gericht stoppt Vollstreckung und setzt vorläufige Insolvenzverwaltung ein

Beim Insolvenzgericht Offenburg läuft unter dem Aktenzeichen 30 IN 589/26 ein Verfahren über das Vermögen der Leclanché GmbH mit Sitz in Willstätt. Das Gericht hat am 23.09.2026 um 15:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für Außenstehende bedeutet das zunächst: Es ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber das Gericht will das Vermögen der Firma bis zur Entscheidung schützen und Nachteilige Veränderungen verhindern.

Nach den öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben und Pressemitteilungen ist Leclanché GmbH Teil der international tätigen Leclanché-Gruppe und am Standort Willstätt in der Industrieansiedlung Industriestraße 1 ansässig. Das Unternehmen beschreibt sich selbst als Anbieter von Energiespeicherlösungen auf Lithium-Ionen-Basis. Genannt werden Entwicklung, Design und Herstellung kompletter Batteriespeicherlösungen, unter anderem für Fahrzeuge, Netzbetreiber und andere Großspeicheranwendungen. Am Standort Willstätt wird nach den Unternehmensangaben produziert; in aktuellen Mitteilungen ist von Zell- und Packfertigung sowie von Energiespeicher-Systemen die Rede. Ein Handelsregisterauszug im Internet nennt die Leclanché GmbH ebenfalls als Gesellschaft mit Sitz in Willstätt und ordnet sie dem Registergericht Freiburg zu. ([leclanche.com](https://www.leclanche.com/our-branches/?utm_source=openai))

Was das Gericht angeordnet hat

Die Bekanntmachung sperrt nicht automatisch den Betrieb, aber sie schränkt die Handlungsfreiheit des Unternehmens deutlich ein. Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden vorläufig untersagt oder gestoppt. Verfügungen über Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem wurden ihm die Kontrolle über Bankkonten und Forderungen sowie das Recht übertragen, Gelder einzuziehen. Er soll die Geschäftsräume prüfen, Unterlagen einsehen und die wirtschaftliche Lage sichern. Juristisch ist das eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung, damit bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag keine Vermögenswerte beiseitegeschafft oder unkoordiniert verbraucht werden. ([leclanche.com](https://www.leclanche.com/our-branches/?utm_source=openai))

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl aus Achern bestellt. Die Sicherungsanordnung soll auch klären helfen, ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens noch möglich ist. Dass das Gericht zusätzlich einen Sachverständigenauftrag erteilt hat, zeigt: Es wird nicht nur gesichert, sondern auch geprüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und wie es mit dem Geschäft weitergehen könnte. ([leclanche.com](https://www.leclanche.com/our-branches/?utm_source=openai))

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann

Für Kunden heißt die Nachricht vor allem: Bestehende Verträge laufen nicht automatisch aus, aber Zahlungen sollten nur nach klarer Weisung der Insolvenzverwaltung erfolgen. Wer offen Forderungen gegenüber der Leclanché GmbH hat, darf nach der Anordnung nicht mehr einfach an die Gesellschaft zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Gläubiger sollten ihre Ansprüche und offenen Rechnungen genau dokumentieren. Anleger oder Geschäftspartner sollten sich darauf einstellen, dass wirtschaftliche Unsicherheit besteht und Zahlungen, Lieferungen oder weitere Investitionen nur mit Vorsicht geprüft werden. Ob am Ende ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, eine Sanierung versucht oder das Verfahren beendet wird, steht mit dieser Bekanntmachung noch nicht fest. ([leclanche.com](https://www.leclanche.com/our-branches/?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können: Offene Rechnungen, Verträge und Lieferscheine sofort sichern, keine Zahlungen an die Schuldnerin leisten, sondern nur auf Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Wer Forderungen gegen die Leclanché GmbH hat, sollte diese geordnet auflisten und die weitere Veröffentlichung des Insolvenzgerichts beobachten. Bei laufenden Liefer- oder Serviceverträgen empfiehlt sich eine schnelle rechtliche Prüfung. ([leclanche.com](https://www.leclanche.com/our-branches/?utm_source=openai))

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