Beim Amtsgericht Dortmund läuft unter dem Aktenzeichen 260 IN 120/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alltagshelden Familienhilfe GmbH mit Sitz in Werne. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 23.09.2026 wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für Verbraucher und Geschäftspartner ist das ein frühes Warnsignal: Die Gesellschaft steht im vorläufigen Insolvenzverfahren, ihr Vermögen wird derzeit gesichert und unter Aufsicht gestellt.
Womit die Firma nach außen auftrat
Aus der Bekanntmachung ergibt sich als Geschäftszweig die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Familien-, Eingliederungs- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sowie ein familienunterstützender Dienst (FuD). Auch das Impressum der Unternehmenswebseite weist auf Leistungen im Bereich SPFH und FuD hin. Zusätzlich berichten lokale und öffentliche Quellen über Angebote wie Alltagsbegleitung, Behördenhilfe, hauswirtschaftliche Versorgung, Demenzbegleitung und Gruppenangebote; diese Angaben passen zum Schwerpunkt auf Unterstützung im Alltag und in sozialen Hilfen. Nicht jede Detailangabe aus Drittquellen lässt sich im Einzelnen amtlich prüfen, der übergreifende Tätigkeitsbereich ist aber gut belegt. ([alltags-helden.nrw](https://www.alltags-helden.nrw/impressum-familienhilfe-gmbh/?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Rechtlich handelt es sich noch nicht um die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Das Gericht ordnet hier vorläufige Maßnahmen an, damit Vermögen nicht verschoben oder verteilt wird, bevor geklärt ist, ob und wie ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nach der Bekanntmachung darf die Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Außerdem dürfen Drittschuldner, also etwa Kunden oder Vertragspartner, grundsätzlich nicht mehr direkt an die Gesellschaft zahlen, sondern müssen die gerichtliche Anordnung beachten. Zwangsvollstreckungen werden weitgehend untersagt. Das soll die Masse sichern, also das noch vorhandene Vermögen für eine spätere geordnete Abwicklung oder Sanierung erhalten. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/alltagshelden-familienhilfe-gmbh-hrb-35554-dortmund?utm_source=openai))
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Markus Birkmann aus Dortmund bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Anordnung, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, Vermögenswerte zu sichern und das Gericht zu unterstützen. Für Kunden kann das bedeuten, dass Leistungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr wie gewohnt erbracht werden. Für Gläubiger ist wichtig: Forderungen sollten dokumentiert und spätere Fristen genau beobachtet werden. Ob eine Fortführung möglich ist, entscheidet sich erst im weiteren Verfahren. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/alltagshelden-familienhilfe-gmbh-hrb-35554-dortmund?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Zahlungsbelege sofort sichern. Wer noch offene Forderungen gegen die Alltagshelden Familienhilfe GmbH hat, sollte diese geordnet auflisten und die weitere Entwicklung beim Insolvenzgericht Dortmund sowie beim vorläufigen Insolvenzverwalter verfolgen. Laufende Zahlungen an die Gesellschaft sollten nur nach rechtlicher Prüfung erfolgen. Kunden mit laufenden Hilfen sollten außerdem direkt nachfragen, ob Termine und Leistungen weiter stattfinden. Wer unsicher ist, sollte sich an eine Verbraucherzentrale, Rechtsberatung oder an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden.