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Munkler & Sohn GmbH: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Pulheim/Köln. Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Munkler & Sohn GmbH mit Sitz in Pulheim Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Grundlage ist der Beschluss mit dem Aktenzeichen 70g IN 170/26 vom 24.09.2026. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Benno Goost aus Köln bestellt.

Nach Angaben aus der amtlichen Bekanntmachung und dem Firmenauftritt ist der Geschäftszweig der Gesellschaft der Garten- und Landschaftsbau. Die eigene Website beschreibt das Unternehmen als Gartenbau- und Landschaftsbau-Betrieb in Pulheim/Stommeln, der seit vielen Jahren Außenanlagen plant, gestaltet und pflegt. Auch im Impressum wird die Munkler & Sohn GmbH als Unternehmen mit Sitz in Pulheim genannt. Angaben aus nicht amtlichen Branchenverzeichnissen bestätigen diesen Schwerpunkt, sind aber weniger belastbar als die Eigenangaben des Unternehmens. ([munkler-sohn.de](https://munkler-sohn.de/impressum?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Bei einer solchen Anordnung handelt es sich noch nicht automatisch um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht will zunächst das Vermögen sichern und den Sachverhalt aufklären. Dafür gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Er verwaltet die Gesellschaft nicht wie ein neuer Geschäftsführer, sondern überwacht das Unternehmen und soll verhindern, dass Vermögenswerte verloren gehen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem werden Zwangsvollstreckungen vorläufig untersagt. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/munkler-sohn-gmbh-hrb-90538-koeln?utm_source=openai))

Für Kunden, Auftraggeber und andere Gläubiger kann das Folgen haben: Offene Rechnungen, Anzahlungen oder Gewährleistungsfragen werden nun besonders sensibel. Wer noch Leistungen der Firma erwartet, sollte sich auf mögliche Verzögerungen einstellen. Wer Forderungen gegen die Munkler & Sohn GmbH hat, sollte Unterlagen sichern und die weitere Entwicklung genau beobachten. Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nach der Anordnung nicht mehr frei an das Unternehmen geleistet werden; Drittschuldner müssen die Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters beachten. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/munkler-sohn-gmbh-hrb-90538-koeln?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten zunächst Verträge, Rechnungen, Anzahlungbelege und Schriftverkehr sammeln. Wer noch offene Forderungen hat, sollte diese zeitnah dokumentieren und auf weitere Hinweise des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Bereits vereinbarte Zahlungen sollten nicht vorschnell an die Gesellschaft geleistet werden, wenn Unsicherheit über die Wirksamkeit besteht. Sinnvoll ist es außerdem, offene Baustellen, Restarbeiten oder Garantiethemen schriftlich festzuhalten und rechtlichen Rat einzuholen, wenn größere Summen im Raum stehen.

Das Verfahren ist damit ein wichtiges Warnsignal, aber noch kein endgültiger Abschluss. Erst die weiteren Entscheidungen des Gerichts zeigen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob eine andere Lösung möglich ist. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/munkler-sohn-gmbh-hrb-90538-koeln?utm_source=openai))

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