Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der G Döner UG (haftungsbeschränkt) aus Moers Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 49 IN 50/26. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde am 23.09.2026 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Bekannt gemacht wurde der Vorgang am 24.09.2026.
Nach den im Register und in Firmenverzeichnissen auffindbaren Angaben ist der Unternehmensgegenstand der G Döner UG die „Herstellung und der Vertrieb von Fleischspießen“ sowie der Betrieb eines Döner-Schnellrestaurants. Der Sitz des Unternehmens ist die Homberger Straße 27, 47441 Moers. Die Firma ist beim Amtsgericht Kleve unter HRB 19074 eingetragen. Ein Branchenverzeichnis ordnet das Unternehmen dem Bereich Imbissstuben beziehungsweise dem Handel mit Fleisch und Fleischwaren zu. Das passt zu dem in der Bekanntmachung genannten Geschäftszweig. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/5221786?utm_source=openai))
Was „Sicherungsmaßnahmen“ rechtlich bedeuten
Die Anordnung nach §§ 21, 22 InsO dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor weiteren Verlusten zu schützen, solange noch nicht entschieden ist, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In der Praxis heißt das: Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen, sondern nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Außerdem dürfen Schuldner der Firma grundsätzlich nicht mehr direkt an die Gesellschaft zahlen, sondern müssen sich an die gerichtliche Anordnung halten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden zudem weitgehend gestoppt. Das soll verhindern, dass einzelne Gläubiger sich vorab noch Vorteile sichern, während das Gesamtverfahren vorbereitet wird. ([creditreform.de](https://www.creditreform.de/firmeneintrag-kontakt?utm_source=openai))
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Kunden kann das bedeuten, dass der Betrieb nur noch eingeschränkt oder unter Aufsicht weiterläuft. Bereits bezahlte, aber noch nicht erfüllte Leistungen sind jetzt besonders zu prüfen. Wer Gutscheine, Vorauszahlungen oder offene Bestellungen hat, sollte Belege aufbewahren. Für Gläubiger ist wichtig: Forderungen werden durch die Sicherungsmaßnahmen noch nicht automatisch bezahlt. Sie müssen ihre Ansprüche später im Insolvenzverfahren anmelden, falls es dazu kommt. Anleger gibt es nach den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich; wer dennoch Ansprüche gegen die Firma hat, sollte seine Unterlagen sichern und Fristen im Blick behalten. ([creditreform.de](https://www.creditreform.de/firmeneintrag-kontakt?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Verträge, Kassenbons, Bestellungen und Korrespondenz sofort sichern. Offene Forderungen sollten schriftlich dokumentiert werden. Wer Waren oder Dienstleistungen der G Döner UG erwartet, sollte vorsichtig nachfragen, ob der Betrieb noch regulär liefert oder nur noch unter Aufsicht fortgeführt wird. Gläubiger sollten die Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Kleve beobachten und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen. Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh, Königstraße 88, 47198 Duisburg. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/en/G-Doener-UG-Moers?utm_source=openai))