Beim Amtsgericht Münster (Westfalen) läuft unter dem Aktenzeichen 84 IN 31/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Klesch UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Rheine. Am 24.09.2026 hat das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Lukas Kahl aus Steinfurt bestellt.
Nach den verfügbaren Handels- und Firmendaten tritt die Klesch UG nach außen als Unternehmen für Heizungs-, Sanitär- und Klimainstallation auf. Zusätzlich werden Badsanierungen, Lüftungs- und Klimatechnik, der Handel mit Heizungsanlagen und Zubehör sowie damit verbundene Umbauten, Neubauten, Sanierungen und Servicearbeiten genannt. Diese Angaben finden sich in Unternehmensdatenbanken, die sich auf Registerinformationen und öffentlich zugängliche Firmendaten stützen. Eine eigene Firmenwebsite oder belastbare Presseinformationen waren in der Recherche nicht eindeutig auffindbar; daher wird der Unternehmensgegenstand hier nur insoweit wiedergegeben, wie er belegt werden kann.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO sind ein Schutzschirm für das Vermögen des Unternehmens, solange das Gericht noch prüft, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Praktisch heißt das: Die Firma darf über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen, sondern nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Außerdem dürfen Gläubiger grundsätzlich nicht mehr direkt an die Schuldnerin zahlen, sondern müssen sich an die gerichtliche Anordnung halten. Zwangsvollstreckungen werden weitgehend gestoppt. Ziel ist es, die vorhandene Masse zu sichern und zu verhindern, dass Vermögenswerte kurz vor einer möglichen Verfahrenseröffnung verloren gehen.
Für Kunden kann das bedeuten, dass offene Aufträge, Anzahlungen oder Gewährleistungsfragen zunächst in einer ungeklärten Phase sind. Wer bereits bezahlt hat oder noch Leistungen erwartet, sollte Unterlagen sorgfältig sichern. Für Lieferanten und andere Gläubiger gilt: Forderungen bleiben nicht automatisch verloren, sie müssen aber später im Insolvenzverfahren korrekt angemeldet und geprüft werden. Anleger sind nach derzeitigem Stand nicht als eigene Gruppe gesondert genannt; falls es dennoch Verträge oder Zahlungsansprüche gibt, kommt es auf die konkrete Rechtsstellung an.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und E-Mails geordnet ablegen und keine voreiligen Zahlungen an die Klesch UG leisten, wenn sie unsicher sind. Wer offene Forderungen gegen die Firma hat, sollte die weiteren Hinweise des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Gerichts abwarten. Wichtig ist auch, Fristen zu beachten, falls später zur Forderungsanmeldung aufgefordert wird. Bei größeren Beträgen kann rechtlicher Rat sinnvoll sein.
Die Lage ist vorläufig. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie es wirtschaftlich weitergeht, entscheidet sich erst im weiteren Verlauf des Verfahrens.