Beim CarSharing Erlangen e.V. mit Sitz in Buckenhof hat das Insolvenzgericht Fürth am 24.09.2026 im Verfahren IN 628/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde zur Sicherung des Vermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, bestellt.
Womit sich der Verein nach außen befasst
Nach Angaben auf der Vereinswebsite und in kommunalen Informationen ist CarSharing Erlangen e.V. ein Carsharing-Anbieter für Erlangen und das Umland. Der Verein stellt Fahrzeuge zur zeitweisen Nutzung bereit; auf der Website ist von einem Angebot für Mitglieder und auch für externe Nutzer die Rede. Außerdem wird dort beschrieben, dass der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt. Die Satzung nennt als Vereinszweck unter anderem die Förderung und Organisation von Carsharing sowie damit verbundene Aufgaben wie Wartung und Pflege der Fahrzeuge. Stadt Erlangen und umliegende Gemeinden beschreiben das Angebot ebenfalls als lokalen Carsharing-Dienst. ([carsharing-erlangen.de](https://www.carsharing-erlangen.de/de?utm_source=openai))
Die Website verweist zudem auf Kooperationen im Umland, etwa mit der VG Uttenreuth und weiteren Gemeinden. Dort wird erklärt, dass Bürger aus Buckenhof, Uttenreuth, Spardorf und Marloffstein zugreifen können. Das spricht dafür, dass der Verein bis zuletzt aktiv Fahrzeuge in mehreren Orten bereitgestellt hat. Unklar bleibt aus den vorliegenden Quellen, wie groß der Betrieb unmittelbar vor der Insolvenz war; belastbar belegt sind aber laufende Angebote und jüngere Hinweise auf Preis- und Website-Änderungen im Jahr 2026. ([carsharing-erlangen.de](https://www.carsharing-erlangen.de/de?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist zunächst eine Schutzmaßnahme. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft, verschlechtert oder ohne Kontrolle verändert wird. Typisch ist, dass der Schuldner nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen darf. Hier steht ausdrücklich in der Bekanntmachung, dass Verfügungen des Vereins nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind; das gilt auch für das Einziehen von Forderungen.
Für Kunden kann das bedeuten, dass der laufende Betrieb eingeschränkt oder überwacht weiterläuft, aber nicht mehr uneingeschränkt durch den Verein allein gesteuert wird. Für Gläubiger ist wichtig: Offene Rechnungen, Mitgliedsbeiträge, Nutzungsentgelte oder sonstige Forderungen sollten dokumentiert werden. Anleger gibt es bei einem Verein in dieser Form typischerweise nicht; wer dem Verein aber Geld geliehen, vorab gezahlt oder Ansprüche gegen ihn hat, sollte die Unterlagen sichern. Die genaue Rechtslage hängt davon ab, ob und wie das Insolvenzverfahren später eröffnet wird. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/carsharing-erlangen-e-v-vr-200524-fuerth?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten zunächst Ruhe bewahren und Unterlagen sichern: Verträge, Kontoauszüge, Rechnungen, Buchungsbestätigungen und Schriftverkehr. Wer noch Ansprüche gegen den Verein hat, sollte diese möglichst schriftlich festhalten. Zahlungen an den Verein sollten nicht vorschnell geleistet werden, solange unklar ist, wer sie wirksam annehmen darf. Wer den Service nutzt, sollte die Website und mögliche Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters beobachten. Bei offenen Forderungen kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.
Wichtig bleibt: Es gilt derzeit die Sicherungsmaßnahme im Verfahren vor dem Insolvenzgericht Fürth unter dem Aktenzeichen IN 628/26 für den Verein mit Sitz in Buckenhof. Ob es später zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ergibt sich erst aus dem weiteren Verlauf des Verfahrens.