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Czesch Elektroanlagen GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung in München an

Das Insolvenzgericht München hat am 24.09.2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1513 IN 3296/26 Sicherungsmaßnahmen gegen die Czesch Elektroanlagen GmbH mit Sitz in München angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne mit Kanzleisitz in München bestellt.

Nach den öffentlich auffindbaren Register- und Unternehmensangaben ist die Firma unter der HRB 60351 beim Amtsgericht München eingetragen. Die Unternehmenswebsite nennt als Tätigkeit die Planung und Ausführung von Elektroanlagen, Elektroinstallationen und Elektroservice sowie den Handel mit Elektrogeräten und Zubehör. Andere Branchendienste beschreiben das Unternehmen ähnlich; eine Quelle ordnet es zusätzlich dem Bereich Elektroinstallation und E-Mobilität zu. Diese Angaben sind plausibel, aber sie stammen teils aus Sekundärquellen und sollten deshalb mit Blick auf den aktuellen Stand vorsichtig gelesen werden. ([go.czesch.com](https://go.czesch.com/impressum/?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die Anordnung dient dazu, das Vermögen der Firma vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Juristisch heißt das: Die Schuldnerin bleibt zunächst im Verfahren, darf aber über ihr Vermögen nur noch eingeschränkt verfügen. Laut Bekanntmachung sind Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen, also für das Einsammeln offener Forderungen. Damit soll verhindert werden, dass Geld oder Werte vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren beiseitegeschafft oder unkontrolliert verbraucht werden. ([uebernahmeradar.de](https://uebernahmeradar.de/unternehmen/czesch-elektroanlagen-gmbh-hrb-60351-muenchen?utm_source=openai))

Für Kundinnen und Kunden, die noch Aufträge laufen haben, kann das bedeuten: Neue Zahlungen oder weitere Leistungen sollten sorgfältig geprüft werden. Ob und in welchem Umfang Verträge erfüllt werden, hängt nun von der weiteren Entwicklung und von Entscheidungen im Verfahren ab. Für Gläubiger heißt die Anordnung vor allem, dass sie ihre Ansprüche im Blick behalten und spätere Forderungsaufforderungen des Gerichts oder des Insolvenzverwalters beachten müssen. Anleger gibt es nach den vorliegenden Informationen nicht als eigene Gruppe; sollte es dennoch vertragliche Geldforderungen geben, gelten die allgemeinen Regeln des Insolvenzrechts. ([uebernahmeradar.de](https://uebernahmeradar.de/unternehmen/czesch-elektroanlagen-gmbh-hrb-60351-muenchen?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise vollständig sichern. Offene Forderungen sollten notiert werden, ebenso offene Lieferungen oder Serviceaufträge. Wer Kunde oder Gläubiger ist, sollte keine voreiligen Vereinbarungen treffen, sondern erst die weiteren Bekanntmachungen des Gerichts und mögliche Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Bei Unsicherheit kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Wichtig ist: Aus der Sicherungsmaßnahme folgt noch nicht automatisch das endgültige Insolvenzverfahren, aber sie ist ein deutliches Warnsignal für eine wirtschaftlich angespannte Lage. ([uebernahmeradar.de](https://uebernahmeradar.de/unternehmen/czesch-elektroanlagen-gmbh-hrb-60351-muenchen?utm_source=openai))

Die Firma hat ihren Sitz in München, konkret in der Bodenseestraße 25, 81241 München. Weitere Angaben zum Verfahren können sich im Verlauf ändern. ([uebernahmeradar.de](https://uebernahmeradar.de/unternehmen/czesch-elektroanlagen-gmbh-hrb-60351-muenchen?utm_source=openai))

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