Dark Mode Light Mode

Oldenburger Projektbau GmbH: Projektentwicklerin mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Oldenburg hat im Verfahren über das Vermögen der Oldenburger Projektbau GmbH am 18. September 2026 eine Abweisung mangels Masse beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 22. September 2026. Das Aktenzeichen lautet 69 IN 12/26.

Die Gesellschaft ist unter HRB 217883 beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Entwicklung von Bauvorhaben, wobei keine eigenen Bauleistungen ausgeführt werden sollen. Erfasst sind außerdem alle mit der Projektentwicklung zusammenhängenden Geschäfte.

Gerade bei Projektentwicklungsgesellschaften können erhebliche nominelle Projektwerte bestehen, ohne dass frei verfügbare Liquidität vorhanden ist. Grundstücke oder Projektansprüche können finanziert, sicherungsübereignet, abgetreten oder anderweitig belastet sein. Die Entscheidung des Gerichts besagt deshalb nicht, dass überhaupt keine Werte existieren, sondern dass keine ausreichende freie Masse für ein Insolvenzverfahren festgestellt wurde.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

ICN Forderungsmanagement UG & Co. KG: Zwei Insolvenzanträge ohne Verfahrenseröffnung

Next Post

Batteriespeicher zur PV-Anlage: Studie warnt vor zu großen Akkus