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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Immobilien Helmut und Georg Hehner eGbR in Waldböckelheim angeordnet

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 25.09.2026 im Verfahren 3 IN 182/26 über das Vermögen der Immobilien Helmut und Georg Hehner eGbR mit Sitz in Waldböckelheim Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Damit soll das Vermögen des Unternehmens bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts geschützt und geordnet werden.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Aus der Recherche ergibt sich: Die Firma führt den Namen „Immobilien“ und ist unter der Registernummer GSR 233 beim Amtsgericht Bad Kreuznach geführt. Zusätzlich findet sich am Firmenstandort Hauptstraße 4 in Waldböckelheim ein langjährig betriebener Familienbetrieb unter dem Namen Weinhaus Hehner-Kiltz. Dort werden nach den gefundenen Quellen ein Weingut, Gastwirtschaft, Restaurant- und Beherbergungsleistungen angeboten; auch Reise- und Hotelportale beschreiben die Unterkunft am selben Ort. Ob und in welchem Umfang diese Tätigkeiten rechtlich oder wirtschaftlich mit der hier betroffenen eGbR identisch sind, lässt sich aus den öffentlich auffindbaren Quellen nicht sicher bestätigen. Sicher belegbar ist nur die Nähe zum Standort und der Bezug zum Familiennamen Hehner. ([hehner-kiltz.de](https://www.hehner-kiltz.de/kontakt/?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht greift damit vorsorglich ein, damit Vermögen nicht beiseitegeschafft oder unkontrolliert verwendet wird. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Für Außenstehende heißt das: Die Firma bleibt zunächst nicht automatisch handlungsunfähig, aber wichtige Entscheidungen und Zahlungen werden kontrolliert. Die bestellte vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von Dr. Schiebe u. Coll. in Bad Kreuznach. ([emptera.com](https://emptera.com/companies/immobilien-helmut-und-georg-hehner-egbr-gsr-233-bad-kreuznach?utm_source=openai))

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann

Kunden sollten damit rechnen, dass Bestellungen, Verträge oder Zahlungen vorerst geprüft werden können. Anleger oder sonstige Geldgeber sollten nicht davon ausgehen, dass Forderungen sofort und vollständig erfüllt werden. Gläubiger, also alle, denen die Firma Geld schulden könnte, müssen ihre Interessen nun besonders sorgfältig beobachten und spätere Forderungsfristen im Blick behalten. Die Bekanntmachung selbst sagt noch nicht, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird oder wie hoch eine mögliche Quote am Ende ausfällt. Sie ist zunächst ein Schutz- und Sicherungsbeschluss. ([emptera.com](https://emptera.com/companies/immobilien-helmut-und-georg-hehner-egbr-gsr-233-bad-kreuznach?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Firma hat, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege vollständig sichern und keine vorschnellen Vereinbarungen treffen. Laufende Zahlungen oder neue Lieferungen sollten nur nach klarer Prüfung erfolgen. Wer Kunde ist, sollte offene Aufträge und vereinbarte Leistungen schriftlich festhalten. Wichtig ist auch, weitere amtliche Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach zu verfolgen, weil sich der Verfahrensstand noch ändern kann. ([emptera.com](https://emptera.com/companies/immobilien-helmut-und-georg-hehner-egbr-gsr-233-bad-kreuznach?utm_source=openai))

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